Betreuungsrecht 2023: Was Berufsbetreuer jetzt zum neuen Sachkundenachweis wissen müssen
FAQ: Alles Wichtige zu Registrierung, Sachkunde und Vergütung für rechtliche Betreuer
Am 01.01.2023 tritt das reformierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Ziel ist der Reform ist es, das Selbstbestimmungsrecht unterstützungsbedürftiger Personen zu stärken und eine einheitliche Qualität der rechtlichen Betreuung zu sichern. Mit dem Gesetz soll ab 1. Januar 2023 auch das hierin neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) umgesetzt werden, dass ein bundesweites Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer einführt. Die Einzelheiten dieses Registrierungsverfahrens sind in der Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV geregelt. Dieser Verordnung ist am 21. Juli 2022 verkündet worden. Auf Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer kommen damit neue Anforderungen und weitreichende Änderungen zu.
Was Sie als Berufsbetreuer zu Vergütung, Sachkundenachweis und Registrierungspflicht wissen sollten
Die Betreuungsrechtsreform ist beschlossene Sache. Zum 1. Januar 2023 tritt das modernisierte und neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Auf alle Beteiligten, insbesondere aber für Sie als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer, kommen mit der Reform zahlreiche gravierende Änderungen zu. Völlig neu sind zukünftig ein verbindliches formales Registrierungsverfahren sowie eine Sachkundeprüfung für beruflich tätige Betreuer:innen.
In diesem Blogtext geben wir Ihnen einen Überblick zum derzeitigen Sachstand der Themen Registrierung, Sachkundenachweis und Betreuervergütung ab 2023.
Neues Betreuungsorganisationsgesetz regelt Aufgaben und Pflichten von Berufsbetreuer:innen
Wichtigstes Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023 ist es, das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen zu stärken. Zugleich soll die Qualität der gesetzlichen Betreuung verbessert werden. Die Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten von beruflichen und ehrenamtlichen Betreuern, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen regelt zukünftig das neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG). Es ersetzt das bisher geltende Betreuungsbehördengesetz. Mehr →
„Ziel der Reform ist eine Entbürokratisierung und Modernisierung bei gleichzeitigem Schutz des Betreuten“
Achim Rhein vertritt die überörtliche Betreuungsbehörde Rheinland-Pfalz beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz. In dieser zentralen Position ist er Ansprechpartner für alle Akteure im Netzwerk des Betreuungsrechtes.
Der Dipl.-Verwaltungswirt mit Masterabschluss im Bereich der Sozialen Arbeit ist außerdem Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS), im Betreuungsgerichtstag (BGT) e.V. sowie Mitglied im Qualitätsbeirat des Bundesverbandes der Berufsbetreuer. Zudem hat der 51-Jährige bereits selbst rund einhundert Betreuungen geführt. Im Interview bewertet Achim Rhein die Neuerungen, die mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab 2023 zu erwartet sind.
Herr Rhein, das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts steht in den Startlöchern. Was bringt die Gesetzesreform aus Ihrer Sicht für die Berufsbetreuer?
Achim Rhein: „Die Reform stärkt die Autonomie von Menschen, für die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit eine rechtliche Betreuung angeordnet wurde. Damit wurde – neben dem Bundesteilhabegesetz – ein weiterer Meilenstein gesetzt, um betreuten Menschen das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung zu gewährleisten. Mehr →
Mehr als 150 Betreuungsprofis aus ganz Deutschland trafen sich am 13. Mai auf dem Berufsbetreuertag 2022 der BeckAkademie Fernkurse, um ihr Wissen aufzufrischen und sich auszutauschen. Renommierte Experten brachten die Teilnehmer an nur einem Tag auf den aktuellen Stand zur Rechts- und Gesetzeslage in der rechtlichen Betreuung. Im Mittelpunkt der Fachkonferenz stand die Betreuungsrechtsreform 2023. Die anstehenden Neuerungen, etwa der geplante Sachkundenachweis, boten jede Menge Diskussionsstoff. Bereichert wurde das Programm durch weitere betreuerrelevante Themenstellungen und ein intensives Networking.
„Betreuungsprofis wie Berufseinsteiger schätzen diese Möglichkeit zum fachlichen Austausch jedes Jahr aufs Neue sehr! Sie nehmen nicht nur die Inhalte der Vorträge mit, sondern auch den Input aus den persönlichen Gesprächen“, betont Stephanie Kreuzhage, Leiterin der BeckAkademie Fernkurse
Bereits zum zweiten Mal fand der Berufsbetreuertag der BeckAkademie Fernkurse im zeitgemäßen Hybrid-Format statt. Rund 50 Prozent der Teilnehmenden kamen ins MACE-Seminarzentrum im Münchener Medienpark Unterföhring, um vor Ort von Vorträgen und Gesprächen mit Experten und Berufsbetreuerkollegen zu profitieren. Die andere Hälfte hatte sich entschieden, bequem von zu Hause oder dem Büro aus teilzunehmen und so den Reiseaufwand zu sparen.
Pünktlich um 9:30 Uhr eröffnete Akademieleiterin Stephanie Kreuzhage den Berufsbetreuertag 2022 und begrüßte herzlich alle Anwesenden vor Ort und vor den Bildschirmen zuhause. Anschließend machte sie die Teilnehmenden mit dem „Tagungsknigge“ und der „Online-Etikette“ vertraut und stellte dann das Moderatoren-Duo vor. Mehr →
Geschafft! Im Mai 2022 konnten wieder einmal 19 Studierende der BeckAkademie Fernkurse den erfolgreichen Abschluss ihrer Fernlehrgänge feiern. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer meisterten die zweitägige Abschlussprüfung – und erhielten die begehrten Urkunden zum zertifizierten Berufsbetreuer. Mehr →
Vier Absolventen der BeckAkademie Fernkurse berichten über ihr Studium
Berufsbetreuer unterstützen Menschen, die ihr Leben nicht mehr selbst regeln können, bei gesundheitlichen, finanziellen und behördlichen Angelegenheiten. Der Bedarf an rechtlicher Betreuung ist hoch und steigt stetig weiter. Aber: Betreuung ist ein anspruchsvoller Beruf. Wer rechtlich abgesichert und fachlich hoch qualifiziert betreuen will, braucht fundierte rechtliche, betriebswirtschaftliche, medizinische und kommunikative Kenntnisse und Fähigkeiten. In den Fernlehrgängen der BeckAkademie Fernkurse können sich Berufseinsteiger, aber auch bereits tätige Betreuer das notwendige Fachwissen berufsbegleitend aneignen. Immer mehr Studierende entscheiden sich für diese moderne und flexible Form der Weiterbildung. Auf dem Berufsbetreuertag 2022 trafen wir vier erfolgreiche Absolventen der BeckAkademie Fernkurse. Alle sind aktuell in der rechtlichen Betreuung tätig. Hier berichten die Berufsbetreuer, was sie motivierte, den Betreuerberuf zu ergreifen und wie sie ihr Studium erlebt haben.
„Für jeden Beruf braucht man das richtige Handwerkszeug“
Doris Koller-Dockter arbeitete über 30 Jahre lang im Klinikbereich. Als die ausgebildete Physiotherapeutin ihren Hauptberuf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste, suchte sie nach einer neuen beruflichen Herausforderung, bevorzugt im Bereich „Helfen“. Ihr war es sehr wichtig, auch zukünftig mit Menschen zu arbeiten. Da Frau Koller-Dockter bereits 14 Jahre lang als ehrenamtliche Betreuerin nebenberuflich im Betreuungsbezirk Oberpfalz tätig war, entschied sie sich für den Betreuerberuf. Aktuell absolviert Frau Koller-Doktor den Fernkurs für zertifizierte Berufs-/Vereinsbetreuung.
„Auf der Suche nach einer guten Ausbildung habe ich mich im Internet kundig gemacht und bin auf die BeckAkademie Fernkurse gestoßen. Die ausführliche und verständliche Beschreibung der Lehrbriefe hat mich gleich angesprochen. 2021 habe ich mit dem Fernlehrgang begonnen. Am Anfang wird man schon mit einer Fülle von Informationen konfrontiert. Insbesondere, wenn man mit rechtlichen Thematiken noch nicht so intensiv vertraut ist. Man muss schließlich sehr viele Gesetze kennenlernen. Natürlich ist es auch eine zeitliche Herausforderung, die Lehrbriefe eigenverantwortlich zu bearbeiten. Zum Glück ist das Material des Fernkurses gut und übersichtlich strukturiert. Man kann das Gelernte sofort im Betreueralltag einsetzen und das berufliche Tun aus den Lehrbriefen ableiten. Gut finde ich auch, dass die Dozenten bei Bedarf Hilfestellung geben. Ich freue mich, dass ich die Dozenten auf dem Betreuertag persönlich kennenlerne. So wird es mir zukünftig leichter fallen, sie anzusprechen, wenn ich mal eine Frage haben. Mehr →
Der Fall: Die vom Amtsgericht zur Berufsbetreuerin bestellte – Beteiligte zu 1 – hatte im Juni 2020 erfolgreich den von der Hochschule Neubrandenburg und der Beck Akademie Fernkurse veranstalteten „Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat“ abgeschlossen. Sie beantragte ab dem 18. Juni 2020 die höhere Vergütung gemäß der Vergütungstabelle 5. 1.1 zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Kassel haben der Berufsbetreuerin die Pauschale nach der Vergütungstabelle C zugesprochen. Das Landgericht Kassel hat den von der Berufsbetreuerin erfolgreich abgeschlossenen „Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat“ wie eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule i. S. v. § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG bewertet.
Gegen diese Entscheidung des Landgerichts Kassel legte die Bezirksrevisorin für das Land Hessen Rechtsbeschwerde ein, die erfolglos blieb.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Februar 2022, XII ZB 378/21
Der BGH wies die Rechtsbeschwerde als unbegründet zurück. Mehr →
Der Fall: Die Berufsbetreuerin hatte nach erfolgreich bestandenem Abschluss des „Fernlehrgangs Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat“ mit dem Tag ihrer Abschlussprüfung die Vergütungsstufe C zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG für die bei dem Amtsgericht Fritzlar geführte Betreuung beantragt.
Die Staatskasse war der beantragten Abrechnung entgegengetreten. Die Berufsbetreuerin vertiefte ihr Vorbringen und verwies auf die Kooperation der BeckAkademie Fernkurse mit der Hochschule Neubrandenburg.
Das Amtsgericht hatte die Vergütung antragsgemäß festgesetzt und die Beschwerde zugelassen.
Zwar liege der Zeitaufwand unter dem eines Bachelor-Studienganges, aber oberhalb des Umfangs der Fortbildung zum „Zertifizierten Betreuer – Curator de jure“ an der Technischen Hochschule Deggendorf, die der Bundesgerichtshof (BGH) als mit einem Hochschulstudium vergleichbar angesehen habe.
Die Staatskasse wandte sich weiterhin gegen die Abrechnung der Vergütungstabelle C. Das Amtsgericht half der Beschwerde nicht ab und legte die Akte dem Landgericht Kassel zur Entscheidung vor.
Der Beschluss des Landgerichts Kassel vom 21. Juli 2021, Az. 3 T 592/20
Das Landgericht Kassel wies die Beschwerde zurück, berechnete die Vergütung der Stufe C nur um einen Tag abweichend. Mehr →
So erfüllen berufliche Betreuer die neuen Pflichten richtig
(Nächster Termin: 03. bis 06.04.2023)
Die Vertretung eines Betreuten vor Behörden und Sozialleistungsträgern, die Verwaltung seines Vermögens, Entscheidungen in medizinischer Hinsicht oder die Sicherstellung der Pflege – bereits diese kurze Auflistung zeigt: Das Aufgabenspektrum von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern ist vielfältig und anspruchsvoll. Auch zukünftig wird sich das nicht ändern, ganz im Gegenteil! Das reformierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht 2023 bringt zahlreiche inhaltliche und organisatorische Neuerungen, die auch die Betreuungsführung betreffen. Auch für erfahrene Berufsbetreuer ist es vor diesem Hintergrund nicht einfach, sicher durch die komplexen Regelungen zu navigieren.
(Nächster Termin: 04.04.2023, 09:00 bis ca. 16:00 Uhr)
Welche Inhalte und zusätzlichen Vorgaben Sie ab 2023 besonders berücksichtigen müssen
Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörden ist, das Gericht im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung zu unterstützen. Maßgebliches Instrument hierfür ist der Sozialbericht in Zusammenhang mit der Sachverhaltsermittlung, der auf Basis der Sozialdiagnostik erstellt wird und in dem die gesamte persönliche, gesundheitliche und soziale Situation eines Betroffenen berücksichtigt wird. Mit dem Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts zum 01.01.2023 ändern sich teilweise auch die Vorgaben des Sozialberichts.
Zugrunde liegt ein Paradigmenwechsel in der rechtlichen Betreuung: Das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen soll gestärkt und sie sollen besser in Entscheidungen eingebunden werden. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von der größten Reform im Erwachsenenschutz. Zukünftig sollen der Sozialbericht und insbesondere die darin erhobene Sichtweise des Betreuten im Rahmen der Betreuerauswahl stärker gewichtet werden. Außerdem soll durch die Betreuungsbehörde geprüft und aufgezeigt werden, welche anderen Hilfen – außer einer gesetzlichen Betreuung – konkret für den Betroffenen geeignet sind, um ihm eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund erlangt der Sozialbericht als fachlich fundierte Expertenaussage eine signifikante Bedeutung für wesentliche Entscheidungen im Betreuungsverfahren und für den betroffenen Menschen.
Wie Sie als Berufsbetreuer ärztlichen Zwang, freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringung für Ihren Betreuten vermeiden
Wird ein betreuter Mensch gegen seinen Willen in seiner Bewegung eingeschränkt, spricht man von „freiheitsentziehenden Maßnahmen“. Das reicht vom Hochziehen eines Bettgitters oder abgeschlossener Türen im Pflegeheim bis zur Fixierung mit Gurten im Krankenhaus. Aber auch die Gabe von bestimmten Medikamenten zählt dazu. Durch diese Mittel sollen beispielsweise demente Menschen davor bewahrt werden, unbeaufsichtigt ihr Bett zu verlassen und dabei schwer zu stürzen. Geregelt werden die Voraussetzungen von freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen seit 1992 im § 1906 BGB. Diese Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit von Betreuten dar. Daher müssen sie durch das Betreuungsgericht genehmigt werden.
Hinter dem Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen steht in der Regel der Wunsch, betreuungsbedürftige Menschen zu schützen. Doch ihre Anwendung beeinträchtigt häufig die körperliche und geistige Gesundheit Betroffener und löst psychosozialen Stress aus. Immer mehr Fachleute sind heute der Auffassung, dass diese Maßnahmen höchstens zum Abwenden einer unmittelbaren großen Gefahr zu rechtfertigen seien und auf ein Minimum beschränkt werden sollten.
Als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer tragen Sie vor diesem Hintergrund nicht nur eine hohe Verantwortung. Sie sehen sich auch häufig mit schwierigen Entscheidungen konfrontiert.
Wie beispielsweise können Fürsorgepflichten und das Recht des Betreuten auf Autonomie in Einklang gebracht werden? Wie können schwerwiegende Eingriffe in die persönliche Freiheit eines Betreuten vermieden werden? Und welche alternativen Handlungsmöglichkeiten haben Sie als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer in der Praxis?
Das Live-Webinar „Freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringungen vermeiden“ zeigt Ihnen, wie Sie diese komplexen Herausforderungen meistern – und neue Wege gehen
Im Live-Webinar erfahren Sie, wie Sie freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringungen sowie ärztlichen Zwang reduzieren oder ganz vermeiden können. Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Tipps für alternative Handlungsoptionen. Das erworbene Wissen unterstützt Sie dabei, auch in schwierigen Situationen verantwortungsbewusst und rechtlich abgesichert zu agieren.
Das reformierte Betreuungsrecht stellt die rechtlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2023 auf neue Füße. Das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung soll maßgeblich gestärkt und besser umgesetzt werden. Zentraler Betreuungsmaßstab ist Wunsch und Wille des Betroffenen. Diese Neuausrichtung muss nicht nur von Berufsbetreuern, sondern allen Akteuren der rechtlichen Betreuung beachtet werden. Auch auf die Betreuerbestellung und die Entscheidungen der Betreuungsgerichte wirkt sich die neue Rechtslage aus.
Doch was heißt das für Sie als Berufsbetreuer in der Praxis? Wie läuft beispielsweise das Verfahren der Betreuerbestellung zukünftig ab? Welche neuen Rechte und Pflichten haben Sie gegenüber dem Betreuungsgericht zu achten? Und was ändert sich in Bezug auf die Aufgabenbereiche und Aufgabenkreise und gerichtlichen Genehmigungsvorbehalte?
Im Live-Webinar „Von der Betreuerbestellung bis zur Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht“ gewinnen Sie einen systematischen Überblick über die neue Rechtslage. Mehr →
Wie Sie in den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung auch ab 2023 rechtsicher handeln
Als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer werden Sie im Betreuungsalltag immer wieder mit schwierigen und oft auch haftungsträchtigen Entscheidungen konfrontiert. Gerade die Betreuung von erkrankten Menschen stellt für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer eine besondere (rechtliche) Herausforderung dar. Im Aufgabenbereich Gesundheitsfürsorge gilt es zum einen, eine Vielzahl von Angelegenheiten zu regeln: von der medizinischen Versorgung, der Organisation von ambulanter Pflege bis hin zur Beantragung von Geld- oder Sachleistungen aus der Kranken- oder Pflegeversicherung.
Anspruchsvoll ist der Aufgabenbereich aber vor allem deshalb, weil Sie als beruflicher Betreuer häufig Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen zu treffen haben. Beispielsweise, wenn die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen oder gravierende Eingriffe erforderlich ist. Aber auch, wenn in der Folge einer Erkrankung die Unterbringung Ihres Betreuten im Heim und die Auflösung der Wohnung notwendig wird. Nicht selten kommt es in diesen Situationen zu Missverständnissen zwischen Patienten (Betreuten), Ärzten, Angehörigen und Betreuern, was etwa den Umfang und die Befugnisse in den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung betrifft.
Für Sie als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer ist es daher umso wichtiger, Ihre Rechte und Pflichten in diesen komplexen Aufgabenfeldern zu kennen – und zu wissen, wie Sie diese rechtssicher und im Sinne Ihrer Betreuten wahrnehmen.
Im Fokus des reformierten Betreuungsrechts 2023 steht eine deutliche Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet Autonomie vor allem die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. Auch dann, wenn dazu Unterstützung benötigt wird. Mit dieser Neuausrichtung ändert sich auch die Rolle des Berufsbetreuers: Weg vom stellvertretenden Handeln hin zur Assistenz.
Zentrales Leitprinzip sind die Wünsche des betreuten Menschen (§ 1821 BGB). Um Wunsch und Willen zu ermitteln, haben berufliche Betreuer geeignete Methoden und Hilfen heranzuziehen, um die Verständigung mit ihren Betreuten zu erleichtern. „Methoden der Unterstützen Entscheidungsfindung“ sind in diesem Kontext besonders wichtig.
Wie aber können Sie als Berufsbetreuer Wille, Wünsche und Präferenzen, einschließlich der biografischen Aspekte und Werthaltungen Ihres (dementen, psychisch kranken etc.) Betreuten erkennen und ermitteln? Wie lässt sich die richtige Balance im Spannungsfeld zwischen Wunschbefolgungspflicht und Schutzpflichten finden? Und kann das Prinzip der „Methoden Unterstützter Entscheidungsfindung“ in der Betreuungspraxis wirklich umgesetzt werden?
Das Live-Webinar „Wunschbefolgungspflicht und Methoden der Unterstützten Entscheidungsfindung“ vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen und methodischen Kompetenzen, um diese neuen Herausforderungen als beruflicher Betreuer erfolgreich zu meistern.
(Modul 6 + 7 nächster Termin: 17./18.04.2023) So wirkt sich die BtR-Reform 2023 auf die Vermögenssorge aus
„Berufsbetreuer wandeln mitunter auf einem schmalen rechtlichen Grat.“ Diesen Satz haben wir vor einiger Zeit hier in einem Blogbeitrag geschrieben. Wie richtig wir damit lagen, haben uns inzwischen viele Berufsbetreuer wie auch Vereinsbetreuer bestätigt. Insbesondere die Amtsausführung im Aufgabenbereich Vermögenssorge birgt für rechtliche Betreuer zahlreiche Pflichten und Haftungsrisiken.
Wie werden beispielsweise Vermögen und Einkünfte des Betreuten richtig ermittelt? Wie wird ein Vermögensverzeichnis erstellt, wie hat die Rechnungslegung korrekt zu erfolgen? Und wie geht man als Berufsbetreuer mit einem möglichen Insolvenzverfahren um? Zusätzlich: wie wirkt sich die Betreuungsrechtsreform 2023 auf diesen so wichtigen Aufgabenbereich aus?
Es verwundert nicht, dass sowohl erfahrene Betreuungsprofis wie auch Berufseinsteiger sich zusätzliche fachliche Orientierung für diesen sehr komplexen Aufgabenbereich wünschen.
Gewinnen Sie im Live-Webinar „Die neue Vermögenssorge 2023“ mehr Rechtssicherheit für Ihre Betreuungsarbeit!
Die BeckAkademie Fernkurse bietet jetzt
Berufsbetreuern oder Vereinsbetreuer, die einen Sachkundenachweis für die Module 6 und 7 (Vermögenssorge 1 und 2) ihrer Stammbehörde/Betreuungsbehörde vorlegen wollen,
Altbetreuern (tätig vor 01.01.2020), die ihr Fachwissen über die Vermögenssorge und Betreuerhaftung aktualisieren möchten
ehrenamtlichen Betreuern,
Vormündern und
Fachkräften der sozialen Arbeit
eine kompakte Wissensvertiefung für ihre Betreuungsarbeit im Aufgabenbereich Vermögenssorge an.
In unserem Live-Webinar „Die neue Vermögenssorge 2023“ erhalten Sie einen detaillierten Einblick in alle relevanten Inhalte des Aufgabenbereichs der Vermögenssorge. So gewinnen Sie mehr Rechtssicherheit und können teure Haftungsfallen erkennen und vermeiden. Mehr →
Wie Sie die neuen Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten in Ihrer Betreuungspraxis rechtssicher umsetzen können.
So erfüllen Berufsbetreuer die neuen Pflichten richtig – Berichtspflicht, Auskunftspflicht, Mitteilungspflicht: Für Ihre tägliche Arbeitspraxis als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer ändert sich ab Januar 2023 so einiges. Mit dem Inkrafttreten des reformierten Betreuungsrechts kommen zahlreiche neue Pflichten und Aufgaben auf Sie zu. Auch erfahrenen Betreuungsprofis fällt es angesichts der vielen Neuerungen im Berichtswesen nicht immer leicht, hier den Überblick zu behalten.
Welche Mitteilungspflichten beispielsweise bestehen gegenüber der Betreuungsbehörde im Detail? Was müssen Anfangsbericht und Jahresbericht beinhalten? Welche Änderungen gibt es bezüglich des Vermögensverzeichnisses? Und wie können Sie als Berufsbetreuer diese Pflichten ab 2023 rechtssicher erfüllen?
Antworten auf diese und weitere Fragen geben Ihnen Dipl. Rechtspflegerin Kirsten Alander und Dipl.-Rechtspflegerin Andrea Kiermaier im Live-Webinar „Das neue Berichtswesen 2023 – so erfüllen Berufsbetreuer die neuen Pflichten richtig“.
So gestalten Sie Gespräche mit Betreuten verständnisvoll, souverän und erfolgreich
„So geht es oft mit einer Unterhaltung: Nach einer Weile vergeblicher Auseinandersetzung merkt man, dass man gar nicht von derselben Sache gesprochen hat.“ (Andre Gide, französischer Schriftsteller, 1869 – 1951)
Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor. Sie sitzen mit Ihrem Betreuten zusammen, um eine rechtliche Angelegenheit zu besprechen. Vielleicht muss auch eine wichtige Entscheidung getroffen werden. Doch dann fällt ein vermeintlich falsches Wort – und Ihr Betreuter ist „auf der Palme“. Im schlimmsten Fall ist kein weiteres Gespräch mehr möglich. „Wie kann das sein?“, fragen Sie sich. Sie haben doch eigentlich nur einen harmlosen Vorschlag gemacht.
In der Theorie gelingt Kommunikation ganz einfach: Eine Person sagt etwas, jemand anderes hört es und reagiert entsprechend darauf. Doch in der Praxis kommt es nur allzu leicht zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen. Woran das liegt? Gesprächspartner können unterschiedliche kognitive Fähigkeiten haben. Tonfall, Mimik und Gestik können unterschiedlich gedeutet werden. Auch die Umgebung und das individuelle Befinden der Gesprächsbeteiligten spielen eine Rolle.
Gelingende Kommunikation ist für Berufsbetreuer das A und O Mehr →
Wie Sie als Vereins- oder Berufsbetreuer, Fachkraft der sozialen Arbeit oder Mitarbeiter einer Betreuungsbehörde ab 2023 erfolgreich andere Hilfen und erweiterte Unterstützung durch qualifiziertes Fall-Management rechtssicher vermitteln
Rund 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland rechtlich betreut. Deren Selbstbestimmungsrecht – im Sinne der UNBRK – will der Gesetzgeber mit der Betreuungsrechtsreform 2023 entscheidend stärken. In der Betreuungspraxis soll daher der Grundsatz „Unterstützen vor Vertreten“ zukünftig eine zentrale Rolle spielen. Zum Ausdruck kommt dies insbesondere im neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das ab 2023 Aufgaben und Pflichten von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern regelt. So hat gemäß § 8 BtOG die Vermittlung anderer Hilfen (aH) und erweiterter Unterstützungsleistungen (eU) aus der Sozialgesetzgebung den Vorrang vor einer Betreuerbestellung.
Diese Neugestaltung der gesetzlichen Normen wirkt sich erheblich auf die Arbeit aller Berufsgruppen der rechtlichen Betreuung aus. Sowohl auf Fachkräfte der Betreuungsbehörden als auch auf Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer sowie Fachkräfte der sozialen Arbeit kommen zusätzliche Aufgaben und Pflichten zu. Um diese Herausforderungen zu meistern, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den neuen rechtlichen Spielregeln und deren praktischer Umsetzung vertraut zu machen. Mehr →
So unterstützen Sie betreute Menschen dabei, eigene Entscheidungen zur persönlichen Lebensführung zu treffen
Teilnahmsloses Schweigen, ein fragender Blick oder ein stereotypes Nein-Sagen. Immer wieder sehen sich Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer mit derartigen Reaktionen eines von Ihnen betreuten Menschen konfrontiert. Nicht nur, wenn eine Entscheidung in einer rechtlichen Angelegenheit ansteht, sondern auch in ganz alltäglichen Situationen. Hinter diesem Verhalten steckt jedoch selten eine bewusste Absicht. Grund dafür ist in den meisten Fällen eine eingeschränkte Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit der betreffenden Person. Bedingt ist diese häufig durch eine Krankheit oder Behinderung. Für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer stellt dies eine echte Herausforderung dar. Denn es ist ihre betreuerische Pflicht, betreute Menschen dabei zu unterstützen, eigene Entscheidung zur persönlichen Lebensführung zu treffen.
Wie aber sollen Betreute ihre eigenen Wünsche mitteilen, wenn die dafür notwendigen (kommunikativen) Ressourcen nur eingeschränkt vorhanden sind? Und wie können Sie als Berufsbetreuerinnen oder Berufsbetreuer einen betreuten Menschen so unterstützen, dass sein Wunsch und Wille zur Geltung gebracht wird, ohne ihn zu bevormunden?
Jetzt neu: Live-Webinar zur Unterstützten Entscheidungsfindung
Eine Methode, um diese komplexe Aufgabe zu lösen, ist die Unterstützte Entscheidungsfindung. Was darunter zu verstehen ist und wie Sie diese Methode in Ihrer Betreuungspraxis umsetzen können, erfahren Sie in Live-Webinar„Grundlagen der Unterstützten Entscheidungsfindung – vom Ersetzen zum Unterstützen“. Das Live-Webinar zeigt Ihnen, wie Sie mithilfe der Unterstützen Entscheidungsfindung betreute Menschen zu einem selbstständigen Entscheidungsprozess befähigen können. Die Methode hilft Ihnen auch, die Kommunikation mit Ihren Betreuten zu verbessern – und Ihre Pflichten als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer nach neuen Recht 2023 umfassend zu erfüllen. Mehr →
Sprechen Sie Leichte Sprache – und Ihre Botschaft kommt richtig bei Ihren Betreuten an!
„Man kann nicht nicht kommunizieren“. Diesen Ausspruch des Philosophen und Kommunikationswissenschaftlers Paul Watzlawick kennen Sie bestimmt. Doch nicht jede Kommunikation gestaltet sich reibungslos und erfolgreich. Sicherlich haben auch Sie es in Ihrer Betreuungspraxis schon erlebt: Ihr Gespräch mit Betreuten verläuft einseitig, Inhalte kommen nicht an, Missverständnisse entstehen und bei beiden Gesprächspartnern bleibt Unzufriedenheit zurück. Als Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer stehen Sie vor einer besonderen Herausforderung, wenn Sie Menschen mit Lernschwierigkeiten betreuen.
Nach der Betreuungsrechtsreform 2023 sind Sie sogar verpflichtet, bei allem Handeln die Wünsche und den Willen Ihres Betreuten zu berücksichtigen. Sie sollen ihn darin unterstützen, eigenständige Entscheidungen nicht nur in rechtlichen Fragen zu treffen. In der Praxis heißt das, dass Sie alle wichtigen Angelegenheiten mit ihm besprechen, ihn aufklären und ihn beraten. Gelingende Kommunikation in leicht verständlicher Sprache ist also die wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Ihrem Betreuten.
Für Menschen mit intellektuell-kognitiven Einschränkungen bzw. Lernschwierigkeiten stellt jedoch unsere herkömmliche Sprache eine nahezu unüberwindliche Hürde dar. Ihnen fällt es schwer, amtliche Bescheide, Vertragsformulare, gesetzliche Regelungen oder rechtliche Sachverhalte zu verstehen. Kein Wunder: Das übliche „Beamtendeutsch“ ist gespickt mit juristischen Begriffen, komplex formuliert, hat lange Sätze und einen verschachtelten Satzbau. Viele Betreuungsprofis wünschen sich für ihre Beratungsgespräche eine Art „Übersetzungshilfe“, die sie dabei unterstützt, komplizierte Inhalte verständlich zu vermitteln. Mehr →
(Modul 3 nächster Termin: 27.04.2023) Live-Webinar „Die neue Unterbringung 2023“
Die Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung zählen zu den wohl anspruchsvollsten Aufgabenbereichen in der rechtlichen Betreuung. Die Verantwortung ist hoch, denn es müssen häufig Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen für betreute Personen getroffen werden. Dabei kann es um die medizinische Versorgung, aber auch um die Wohnsituation eines Betreuten gehen. Eine besondere Herausforderung stellen Entscheidungen dar, die Unterbringungen betreffen, etwa bei psychisch kranken Menschen. Aber auch präventive Maßnahmen zur Abwehr drohender Gefahren durch freiheitsentziehende Maßnahmen – wie die Anbringung von Bettgittern zur Vermeidung von Stürzen – und ärztliche Maßnahmen zählen dazu. Mehr →
(Nächster Termin: 19.05.2023, 14:00 bis 17:30 Uhr) So wirkt sich die Betreuungsrechtsreform, die neue Registrierpflicht und der Sachkundenachweis ab 1.1.2023 auf Ihre Vergütung aus
Vergütungsanspruch gekürzt, oder gar abgelehnt, weil eine Frist verpasst wurde! Von dieser Erfahrung berichten uns Berufsbetreuer immer wieder. Kein Wunder, die Richtlinien für die Vergütung von rechtlichen Betreuern sind komplex. Und durch die neue Registrierungspflicht ab 1.1.2023 wird das Thema Vergütung noch komplexer.
(Nächster Termin: 29.05. bis 02.06.2023) Einführungs-Webinar „Rechtliche Betreuung als Beruf“ – inkl. Teilnahme-Zertifikat
Berufsbetreuung ist eine Aufgabe mit Zukunft. Unsere Gesellschaft altert zunehmend und die Zahl der gesetzlichen Betreuungsfälle steigt stetig an. Entsprechend nimmt auch der Bedarf an rechtlichen Betreuern zu. Gerade sozial engagierten Menschen eröffnet sich hier eine neue Job-Perspektive.
Möglicherweise bietet dieses anspruchsvolle Tätigkeitsfeld auch Ihnen die Chance, sich beruflich weiterzuentwickeln. Vielleicht möchten Sie sich ein zweites Karriere-Standbein aufbauen? Oder Sie möchten ganz einfach Ihr Engagement als ehrenamtlicher Betreuer auf professionelle Beine stellen? Bevor Sie jedoch den nächsten Schritt zu wagen, sollten Sie sich umfassend über den Beruf des/r rechtlichen Betreuer/in informieren.
Wir unterstützen Sie bei der Verwirklichung Ihrer Karrierepläne!
(Modul 8 nächster Termin: 31.05. und 20.06.2023) Sozialrecht in der Berufsbetreuung
Wie Sie als Berufsbetreuer mehr (Rechts-)Sicherheit im Umgang mit dem Sozialrecht, Bürgergeld, der Sozialhilfe & Sozialleistungs-Ansprüchen gewinnen können
„Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen“, so heißt es in der Enzyklopädie Wikipedia (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialrecht_(Deutschland)).
Die kurze Definition macht deutlich, wie facettenreich und komplex dieser rechtliche Bereich bereits in der Theorie ist. Und nicht nur Betreuungsprofis werden es bestätigen können: Das Sozialrecht ist auch in seiner praktischen Umsetzung höchst anspruchsvoll. Denn als rechtlicher Betreuer müssen Sie nicht nur die aktuellen Rechtsvorschriften zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, zur Sozialhilfe und zu Sozialleistungs-Ansprüchen im Griff haben. Sie müssen sich auch fortlaufend auf neue Regelungen, Verordnungen und Direktiven einstellen.
Wie beispielsweise lassen sich Sozialleistungs-Ansprüche nach dem SGB V, VI und XI richtig durchsetzen? Welche Unterstützung ist vom Staat und den Behörden zu erwarten? Wie müssen Sie als verantwortungsbewusster rechtlicher Betreuer agieren, um zum Wohle Ihres Betreuten zu handeln? Eines wird vor diesem Hintergrund schnell klar: Wer als Berufsbetreuer in sozialrechtlichen Fragen auf dem Laufenden bleiben will, tut gut daran, sich regelmäßig fortzubilden. Mehr →
Gewinnen Sie als Berufsbetreuer mehr Sicherheit im Umgang mit der Eingliederungshilfe, Krankenversicherung und dem Pflegeversicherungsrecht
Die Verwirklichung der selbstbestimmten Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft:
Dieses Ziel steht nicht nur im Fokus des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Auch das umgestaltete Betreuungsrecht zielt darauf ab. Die Eingliederungshilfe soll hierbei Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind, die notwendige Unterstützung gewährleisten.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind sehr vielfältig. Ermöglicht werden soll die Teilhabe am Arbeitsleben, die medizinische Rehabilitation, die Teilhabe an Bildung und die soziale Teilhabe; dazu gehört beispielsweise die Unterstützung beim Wohnen. Leistungen zur Teilhabe haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Sozialleistungen und vor Pflegeleistungen.
Wollen Sie als Berufsbetreuer auch zukünftig rechtlich abgesichert und im Sinne Ihrer Betreuten handeln, müssen Sie sich umgehend mit den gesetzlichen Neuerungen und den Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis vertraut machen.
Doch wie lassen sich die Vorgaben aus dem BTHG konkret in die Praxis umsetzen? Welche Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es? Wie und wo können diese beantragt werden? Wie grenzt sich die Eingliederungshilfe zu anderen Bereichen, beispielsweise der Pflegeversicherung, ab? Und wo finden Sie als Berufsbetreuer in diesem unübersichtlichen Leistungsangebot genau das richtige „Puzzleteil“ der Hilfe für Ihren Betreuten?
Das Live-Webinar „Sozialrecht in der Berufsbetreuung: Eingliederungshilfe, Krankenversicherung und Pflegeversicherungsrecht“ gibt Antworten auf diese Fragen und zeigt, wie betreuten Personen die gesetzlich verankerte Teilhabe ermöglicht werden kann.
Im Live-Webinar vermitteln wir Ihnen eine strukturierte Übersicht zu allen für Ihre Betreuungspraxis relevanten Aspekte der Eingliederungshilfe, Kranken- und Pflegeversicherung 2023. Darüber hinaus erhalten Sie praktische Handlungsempfehlungen, wie Sie Beratungs-, Sozial- und Hilfestrukturen für Ihre Betreuten erschließen und ihre Ansprüche durchsetzen können.
Ein weiterer Vorteil: Im Live-Webinar lernen Sie bequem und ohne Reiseaufwand an Ihrem Lieblingsplatz!
ONLINE-Fortbildung für bereits tätige Berufsbetreuer und solche, die es werden wollen
Rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland sind aktuell – aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen – auf rechtliche Betreuung angewiesen. Betroffene müssen sich darauf verlassen können, dass sie eine fachkundige, respektvolle und kompetente Unterstützung erhalten, die ihr Selbstbestimmungsrecht achtet und ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit stärkt.
Als Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer benötigen Sie umfangreiches Fachwissen und praktische Handlungskompetenz, um diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe zu bewältigen. Mit der Reform des Betreuungsrechts2023 schafft der Gesetzgeber zum 1.1.2023 neue organisatorische und inhaltliche Regularien, die eine hohe Qualität in der rechtlichen Betreuung sichern sollen. Die Änderungen, u.a. im BGB, BtOG oder SGB, wirken sich direkt auf Ihren Betreuungsalltag aus. Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer müssen sich also ab 2023 auf zahlreiche Neuerungen einstellen. Mehr →
(Modul 4 nächster Termin: 13./14.06.2023) Wie Sie jetzt psychische Erkrankungen Ihrer Betreuten besser erkennen und verstehen können.
Wachsam oder paranoid? Zurückhaltend oder schizoid? Schlecht gelaunt oder depressiv? Wer als Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer, Vormund oder Verfahrenspfleger bereits einmal psychisch erkrankte Menschen zu betreuen hatte weiß, wie herausfordernd der Umgang mit diesen Klienten sein kann. Nicht nur Berufseinsteiger, auch erfahrene rechtliche Betreuer wünschen sich in dieser Situation oftmals mehr fachliche, psychiatrische Orientierung und praktische Hilfestellung. Denn als rechtlicher Betreuer sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich um die Beseitigung oder Verbesserung psychischer Erkrankungen Ihres Betreuten zu kümmern.
Mit dem neuen Live-Webinar „Sozialpsychiatrische Grundlagen und Krankheitsbilder für Berufsbetreuer“bietet die BeckAkademie Fernkurse jetzt eine kompakte 2-tägige Wissensvertiefung zu diesem komplexen Themenbereich an.
Das Live-Webinar gibt Ihnen als Vereins-/Berufsbetreuer/In, der/die einen Sachkundenachweis für Modul 4 (Personensorge 1 – Grundkenntnisse über betreuungsrelevante Erkrankungen und Behinderungen) der Stammbehörde/Betreuungsbehörde vorlegen wollen, als Altbetreuern (tätig vor 01.01.2020) sowie ehrenamtlicher Betreuer oder Fachkraft der sozialen Arbeit, als Vormund, Verfahrenspfleger oder Fachkraft der sozialen Arbeit einen kompakten und strukturierten Überblick über die wichtigsten psychischen Erkrankungen, die Ihnen in der rechtlichen Betreuung begegnen können. Anhand zahlreicher Fallbeispiele erfahren Sie außerdem, wie Sie mit psychisch erkrankten Menschen richtig und verständnisvoll umgehen.
Wie Sie als Berufsbetreuer autonome Entscheidungen Ihrer Betreuten gewährleisten und ihren Wunsch, Willen & ihre Präferenzen erkennen
(Nächster Termin: 23.06.2023)
Vom Betreuungs- und Sozialrecht über Betriebswirtschaft bis hin zur Medizin: Berufsbetreuer müssen über Fachkenntnisse in vielen Bereichen verfügen. Auch soziale und kommunikative Kompetenzen sind in hohem Maße gefragt.
Mit dem Inkrafttreten des reformierten Betreuungsrechts zum 01.01.2023 kommt diesen Fähigkeiten noch mehr Bedeutung zu. Warum das so ist? Mit der Reform will der Gesetzgeber die Selbstbestimmung und die Mitsprache der betreuten Person stärken und ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Als Berufsbetreuer müssen Sie sich künftig deutlich mehr als bisher am Wunsch und Willen Ihrer Betreuten orientieren und sie dabei unterstützen, ihre Angelegenheit selbstbestimmt zu regeln. Dies ist wahrlich keine leichte Aufgabe. Insbesondere, wenn Sie Personen mit komplexen Problemlagen und/oder kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen zu betreuen haben.
Wie also können Sie die neuen gesetzlichen Vorgaben in der Betreuungspraxis realisieren? Wie lassen sich Wünsche und Präferenzen von Betreuten erkennen? Welche Wege gibt es, gemeinsam mit dem Betreuten nach selbstbestimmten Lösungen zu suchen? Und wer kann zur Aufrechterhaltung der Autonomie der Betreuten als Unterstützung noch hinzugezogen werden?
Unser Live-Webinar „Wie Sie als Berufsbetreuer autonome Entscheidungen Ihrer Betreuten gewährleisten und ihren Wunsch, Willen & ihre Präferenzen erkennen“ gibt Ihnen kompetente Antworten auf diese Fragen. Sie erfahren in nur 1 Tag, wie die Methode der unterstützen Entscheidungsfindung Ihnen hilft, Wünsche, Willen und Präferenzen Ihrer Betreuten zu ermitteln. Und Sie erhalten eine Fülle von Instrumenten an die Hand, um die erprobte Methode erfolgreich in der Praxis umzusetzen.
„Mit der Betreuungsrechtsreform 2023 haben Berufsbetreuer:innen Sicherheit bezüglich ihrer Vergütungsstufe!“
Jörg Staatsmann ist Betreuungsrichter und Strafrichter am Amtsgericht Montabaur. Außerdem ist er stellvertretender Vorsitzender der Prüfungskommission sowie Lehrbeauftragter der staatlichen Hochschule Neubrandenburg. Im Interview erklärt der erfahrene Jurist, welche Vorteile das reformierte Betreuungsrecht bringt – und welche Hürden in der Umsetzung noch bewältigt werden müssen.
Herr Staatsmann, über welche Fähigkeiten sollte man verfügen, um als rechtlicher Betreuer tätig zu werden?
Jörg Staatsmann: „Mithilfe der rechtlichen Betreuung sollen Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Herstellung und Wahrung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit unterstützt werden. Oftmals müssen Betreuer auch stellvertretend für ihre Betreuten tätig werden. Wenn Entscheidungen über freiheitsentziehende oder ärztliche Maßnahmen getroffen werden müssen, erlaubt das Betreuungsrecht dem Betreuer sogar Eingriffe in die Grundrechte der Betreuten. Mehr →
Betreuungsgericht muss vorher sein Aufsichts-/Weisungsrecht ausüben
Der Fall: Die Betreuerin hatte 35 Betreuungen zu führen. Bei ihrer Arbeit entstanden Nachlässigkeiten, wie die verspätete Überweisung einer Heimkostenrechnung, unpünktliche Schlussabrechnungen gegenüber dem Betreuungsgericht etc.
Ein Schaden war dem Betreuten dadurch nicht entstanden, jedoch regte die Betreuungsbehörde an, dass in einem Fall die Entlassung der Betreuerin erfolgen sollte. Das Amtsgericht folgte der Betreuungsbehörde und bestellte einen anderen Betreuer. Das Landgericht Lübeck hob diesen Beschluss auf. Hiergegen richtete sich die zugelassene Rechtsbeschwerde der Betreuungsbehörde, die die Wiederherstellung der erstinstanzlichen Entscheidung erreichen wollte. Mehr →
Wie Sie mit einem Fernkurs Ihre Chancen verbessern – welche Ziele haben Sie?
Sie wollen sich verändern, Karriere machen, den eigenen Job sichern – oder einfach Ihre Chancen verbessern? Mit den Fernkursen der BeckAkademie Fernkurse können Sie Ihre
beruflichen Pläne verwirklichen. Wir zeigen Ihnen attraktive Bildungsziele, die Sie mit unseren Fernlehrgängen erreichen können, staatlich geprüft und zugelassen sowie von Berufsverbänden anerkannt.
Unsere Prüfungs-Garantie!
Mit unseren begehrten Prüfungs-Zertifikaten – ausgestellt von einer hochkarätig besetzten Prüfungs-Kommission – erhöhen Sie Ihre beruflichen Chancen bei den Betreuungsgerichten und Betreuungsbehörden.
Hochschulzertifikat - auch ohne Abitur
Bei unseren Abschlussprüfungen arbeitet die BeckAkademie Fernkurse mit der staatlichen Hochschule Neubrandenburg zusammen. So
können unsere Absolventen verschiedener Fernlehrgänge bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung ein begehrtes Hochschulzertifikat (Beispiel/Muster hier ansehen) erlangen.
Ihr Extra-Vorteil: Das Hochschulzertifikat enthält – neben den Noten – zudem Aussagen zu den erlernten Modulen, den Workloads und den ECTS-Punkten (Credit Points) des jeweiligen Fernlehrgangs. Diese können sich unsere
Absolventen bei anderen Hochschulen anrechnen lassen.
Zertifikat „Berufsbetreuer*in mit Hochschulzertifikat“
Mit erfolgreichem Abschluss der Zertifikatsausbildung wird ein Hochschulzertifikat der staatlichen Hochschule Neubrandenburg erworben, mit der die Qualifikation „Berufsbetreuer*in mit Hochschulzertifikat“ nachgewiesen werden kann (Arbeitspensum/Workload: 96 ECTS = 2.880 Arbeitsstunden).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Hochschulzertifikat für eine Vergütung nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG i.V.m. Vergütungstabelle C anerkannt:
Damit Sie Ihre Prüfung sicher und erfolgreich bestehen, werden Sie in didaktisch sehr gut aufbereiteten Crash-Kursen individuell und gezielt auf Ihre Prüfung vorbereitet.
Staatliche Anerkennung
Unsere Fernkurse sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht
(ZFU) geprüft und zugelassen. Denn Qualität ist uns sehr wichtig.
Förderung durch Bildungsgutschein!
Die BeckAkademie Fernkurse ist ein bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Dies bedeutet, dass Arbeitslose für
ihren AZAV-zertifizierten Fernkurs einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit einlösen können. Denn der BeckAkademie Fernkurse liegt die Unterstützung ihrer Kunden bei der (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt am
Herzen. Bei AZAV-zertifizierten Fernlehrgängen kann die gesamte Lehrgangsgebühr zu 100 % durch den Bildungsgutschein finanziert werden!
TÜV®-zertifiziert
Die BeckAkademie Fernkurse ist als TÜV®-zertifizierter Bildungsträger sowie TÜV®-zertifiziertes Prüfzentrum anerkannt. Mit unseren begehrten Prüfungsurkunden haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich – ohne weitere Kosten
– ein TÜV®-Personenzertifikat von der Personenzertifizierungsstelle des TÜV NORD ausstellen zu lassen und an unseren Re-Zertifizierungsprogrammen teilzunehmen.
Online-Weiterbildung: flexibel, praxisnah und zeitsparend
Vertiefen Sie jetzt online Ihr Betreuerwissen. Im Live-Webinar lernen Sie bequem von Zuhause oder dem Büro aus. Um teilzunehmen, benötigen Sie lediglich ein Gerät mit Internetverbindung. Wenn unsere Dozenten durch den Unterricht führen, sind Sie live im virtuellen Seminarraum dabei. Nehmen Sie interaktiv teil, stellen Sie Fragen und tauschen Sie sich mit anderen Teilnehmern aus. Die Nachbereitung und Vertiefung der Webinar-Inhalte ist jederzeit möglich: Sie erhalten vorab per Mail umfangreiches Lernmaterial und unsere Live-Webinare werden aufgezeichnet.
Informieren Sie sich jetzt über unsere aktuellen Live-Webinare und melden Sie sich für Ihr Wunschthema hier an!