Wie werde ich Berufsbetreuer?

Berufsbetreuung – eine Aufgabe mit Zukunft

Wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr ohne Hilfe regeln kann, wird eine gesetzliche Betreuung notwendig. Das Gericht stellt dem Betroffenen dann einen gesetzlichen Betreuer zur Seite, der stellvertretend für ihn Rechtsgeschäfte erledigt. In Deutschland sind aktuell mehr als 1,3 Millionen Menschen auf eine rechtliche Betreuung angewiesen. Betreute sind häufig psychisch krank, süchtig oder geistig oder körperlich beeinträchtigt. In 40 Prozent aller Fälle übernehmen Berufsbetreuer die Aufgaben. Der Bedarf an qualifizierten Berufsbetreuern steigt weiter, allein schon aufgrund der demografischen Entwicklung. 

Wer kann Berufsbetreuer werden?

Das Betreuungsgericht soll nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich eine natürliche Person zum Betreuer bestellen. Diese muss geeignet sein, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des betreuten Menschen rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen (§ 1897 Abs. 1 BGB). Subsidiär kann ein Betreuungsverein oder – falls ein solcher nicht verfügbar ist – die Betreuungsbehörde selbst bestellt werden (§ 1900 BGB).

Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer kommen aus ganz unterschiedlichen Berufen. Zumeist stammen sie aus kaufmännischen, sozialen oder pflegerischen, kirchlichen oder kommunalen Bereichen. Oft sind sie bereits ehrenamtlich tätig – oder üben die Betreuungen nebenberuflich aus.

Es sind Menschen wie Sie, die beschließen, körperlich, seelisch oder geistig eingeschränkte Menschen in ihren persönlichen wie rechtlichen Angelegenheiten zu ihrem Wohl zu vertreten.

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Der Gesetzgeber hat bislang* nur wenige Anforderungskriterien an Berufsbetreuer festgelegt. Als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer müssen Sie jedoch aufgrund Ihrer Lebens- und Berufserfahrung fachlich und persönlich geeignet sein, die betreute Person in allen vom Gericht angeordneten Aufgabenkreisen zu vertreten und ihn persönlich zu betreuen (§ 1897 Abs.1 BGB).

Dafür benötigen Sie umfangreiche Kenntnisse aus verschiedenen Rechts- und Sozialgebieten, Krankheitsbildern usw., um in den verschiedenen Aufgabenkreisen (etwa der Vermögens- und Gesundheitssorge, bei Behördenangelegenheiten oder Aufenthaltsbestimmung u.v.m.) eine Betreuung zu führen (§ 1897 BGB).

Welche Aufgaben habe ich als Berufsbetreuer?

Das Aufgabenspektrum eines Berufsbetreuers ist generell sehr vielfältig. Welche Aufgabenkreise der Betreuer für den Betroffenen übernimmt, entscheidet das Gericht für jeden Einzelfall. Der Betreute soll so viele Lebensbereiche wie möglich auch weiterhin selbstständig regeln.

Im Live-Webinar „Rechtliche Betreuung als Beruf – Crashkurs Basiswissen für Einsteiger/Innen“ stellen wir Ihnen die Aufgabenkreise im Detail vor. Wir machen Sie mit den Grundzügen der Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen vertraut. Und Sie lernen die wichtigsten psychiatrische Krankheitsbilder kennen. Sie erfahren auch, ob Sie ihre mitgebrachten Kenntnisse noch erweitern oder vertiefen sollten. Hier können Sie sich direkt zum Crashkurs für Einsteiger anmelden.

Wo kann ich mich bewerben?

Wenn Sie Berufsbetreuer werden wollen, wenden Sie sich am besten persönlich an die Betreuungsrichter am Betreuungsgericht sowie an die Betreuungsbehörde in Ihrer Kommune oder Stadt. Diese Behörde unterstützt das Betreuungsgericht und schlägt in den Verfahren geeignete Betreuer vor. Reichen Sie die für eine Bewerbung üblichen Unterlagen mit allen Zeugnissen, einschließlich eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ein. Die Kontaktdaten finden Sie meist online auf der Webseite des Amtsgerichts oder der Betreuungsbehörde. In der Regel wird Sie dann der Betreuungsrichter oder die Betreuungsbehörde zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einladen. Ihre Bestellung zum Betreuer und die Feststellung der Berufsmäßigkeit erfolgt anschließend durch das zuständige Betreuungsgericht.

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Was verdiene ich als Berufsbetreuer?

Als Berufsbetreuer erhalten Sie eine sogenannte Betreuervergütung, die als monatliche Fall-Pauschale ausgezahlt wird. Diese richtet nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern. Für die Höhe der Pauschale spielt auch die Qualifikation, die Sie als Betreuer mitbringen eine wichtige Rolle. Wie Sie sich die höchste Vergütungsstufe sichern können, zeigt Ihnen unsere Expertin im „Rechtliche Betreuung als Beruf – Crashkurs für Einsteiger/innen“.

Regelmäßige Fortbildung ist für Berufsbetreuer Pflicht

Als Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer benötigen Sie Fachwissen und praktische Handlungskompetenz, um Ihre verantwortungsvolle Aufgabe zu meistern. Der Gesetzgeber erwartet deshalb eine ständige Fortbildungsbereitschaft von Ihnen.

Die geplanten Gesetzesänderungen im Zuge der Betreuungsrechtsreform 2023 wirken sich direkt auf Betreuungspraxis von bereits tätigen Berufsbetreuern und Vereinsbetreuern aus. aus. Unser Live-Webinar „Erwachsene rechtssicher betreuen – jetzt nach neuem Recht 2023“ bietet Ihnen als Betreuungsprofi jetzt ein intensives Update zu den Änderungen im Betreuungsrecht, im Sozialrecht und in den Verfahrensweisen. Sie gewinnen einen Überblick, was sich verändert, was neu ist und was bleibt, u.a. bei

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* Rechtsstand 01.01.2023. Mit dem Inkrafttreten der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ergeben sich Änderungen.