Lesen Sie hier, was Betreuungsrichter heute von Ihnen als Bewerber fordern
Eine verbindliche und staatlich anerkannte Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt es nicht. Aber als rechtlicher Betreuer oder Betreuerin müssen Sie aufgrund Ihrer Lebens- und Berufserfahrung fachlich und persönlich geeignet sein, in den verschiedenen Aufgabenkreisen eine Betreuung zu führen (§ 1897 BGB). Zwar wird eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Berufsbetreuer laufend diskutiert, beispielsweise als Fachhochschulstudium oder Zusatzstudiengang in der Sozialpädagogik. Der Gesetzgeber hat jedoch entschieden, dass jeder, der dafür geeignet ist, Berufsbetreuungen führen kann. Denn es sollen grundsätzlich alle Berufsgruppen Zugang zur rechtlichen Betreuung haben.
Allerdings übernehmen Berufsbetreuer einen großen Verantwortungsbereich, der immense Fachkenntnisse in rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und psychologisch-psychiatrischen Fragen einfordert. Deshalb verlangen auch Betreuungsrichter von den Bewerbern um anstehende Betreuungsfälle den Nachweis, dass sie sich durch Lehrgänge und Fortbildungen im Betreuungsrecht wie im Betreuungswesen die erforderlichen Fachkenntnisse angeeignet haben. Teilweise wird von Betreuungsrichtern sogar der Nachweis einer j ä h r l i c h e n Weiterbildung verlangt.
Zumeist laden Betreuungsrichter die Bewerber zu einem ersten Vorstellungsgespräch ein, um zu prüfen, ob sie fachlich wie auch persönlich zur Übernahme von Betreuungsfällen geeignet sind. In manchen Vorstellungsgesprächen konfrontieren die Betreuungsrichter einen Bewerber sogar mit typischen Betreuungsfällen aus der Praxis, um sich ein Bild von der Eignung des Bewerbers zu verschaffen.
Mit dem Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat weisen Sie eindrucksvoll nach, dass Sie als rechtliche Betreuer bestens qualifiziert sind, um anstehende Betreuungsfälle zu übernehmen.
Und das wird Ihre Bewerbung bei den Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten entscheidend nach vorne bringen.
Denn in 12 kompakten, leicht verständlichen und didaktisch sehr gut aufbereiteten Lektionen erlernen Sie alles, was Sie als rechtlicher Betreuer wissen und können müssen, um rechtlich abgesichert und fachlich hochqualifiziert zu betreuen und – das ist das Entscheidende – um es unmittelbar für Ihren Betreuten in die Praxis um- und durchsetzen zu können. Das hilft Ihnen auch, sich vor teuren Haftungsfallen zu schützen.
Im Rahmen unseres modernen Fernunterrichtskonzepts wird Ihnen das Grundlagenwissen vermittelt, das Sie für Ihre Berufsbetreuung benötigen. Am Ende erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, mit der Sie sich bei den Betreuungsgerichten und Betreuungsrichtern förmlich bewerben können. Außerdem sind Sie dann auch in der Lage, die typischen Fragen der Betreuungsrichter im Vorstellungsgespräche kompetent zu beantworten.
Und wenn Sie die Abschlussprüfung ablegen, erhalten Sie im Falle Ihres erfolgreichen Bestehens das begehrte, Hochschulzertifikat der Hochschule Neubrandenburg ausgestellt. Mit dieser Zertifikats-Urkunde weisen Sie nach, dass Sie Ihre verantwortungsvolle Betreuungsarbeit nach höchsten Qualitätsstandards erfüllen und rechtlich abgesichert und fachlich hochqualifiziert betreuen. Das wird Ihre Bewerbung um anstehende Betreuungsfälle entscheidend nach vorne bringen!
Wir versprechen Ihnen: Bei uns müssen Sie sich nicht durch Berge von theoretischen, medizinischen oder betriebswirtschaftlichen Abhandlungen und komplizierte Rechtmaterie kämpfen. Schritt für Schritt bauen Sie bereits ab dem ersten Lernbrief ein profundes und an höchsten Qualitätsmaßstäben orientiertes Fachwissen auf. Und das, ohne Ihren Arbeitsplatz aufzugeben und ohne Verdienstausfall! Alle Inhalte sind nämlich so angelegt, dass sie berufsbegleitend – neben Ihrem Beruf – bequem und einfach bewältigt werden können.
Sie haben Fragen zu Ihrer persönlichen Eignung als Berufsbetreuer oder zur Ausbildung zum Berufsbetreuer?
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.