Entscheidungshilfe: Selbst finanzieren oder sich fördern lassen?

Praktische und geldwerte Tipps für Ihre Weiterbildung

Wer sich entschließt, eine berufsbegleitende Weiterbildung zu absolvieren, steht meist vor der Frage der Finanzierung. Schließlich kostet eine gute Weiterbildung einiges. Doch keine Sorge, denn je nach Bundesland gibt es Fördermöglichkeiten – außerdem gibt es noch die persönliche Förderung der BeckAkademie Fernkurse, die Förderung durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen, die Berufsförderung der Bundeswehr usw. Welche Möglichkeit Sie auch wählen, Weiterbildungskosten können Sie auf jeden Fall von der Steuer absetzen! Nutzen Sie einfach die folgende Information als praktische Entscheidungshilfe.

1. Ihre persönliche Förderung durch die BeckAkademie Fernkurse

Als Anbieter von Fernkursen und Fernlehrgängen unterstützt Sie die BeckAkademie Fernkurse unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Ermäßigung der Fernkursgebühren. Der Grund dafür ist, dass wir vielen Frauen und Männern eine Weiterbildung und Qualifizierung für ihre berufliche wie persönliche Entwicklung ermöglichen möchten.

10 % Ermäßigung

Wir bieten zum Beispiel für Arbeitslose, Schüler und Studenten, Rentner, Schwerbehinderte, Bundeswehrangehörige, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende 10 % Ermäßigung (bei Vorliegen einer Förderzusage des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr erhalten Sie sogar insgesamt eine Gebührenermäßigung von 15 %). Auch Mitglieder des Betreuungsgerichtstags e.V., des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V., des Bundesverbands freier Berufsbetreuer e.V. sowie Betreuungsvereine und ihre Mitglieder, Mitglieder des Verbands Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater (VFP) und Mitglieder des Bundesverbands unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen e.V. erhalten die 10 % Ermäßigung auf die Fernkursgebühren.

3 % Sofortzahler-Rabatt

Diesen Rabatt erhalten Sie, wenn Sie die angebotene Ratenzahlung nicht in Anspruch nehmen möchten und die Fernkursgebühren auf einmal zahlen.

Kennen Sie auch schon unsere Sozialgarantie für Notfälle? Hier lesen Sie, wie Sie die persönliche Förderung der BeckAkademie Fernkurse in Anspruch nehmen können – und was unsere Sozialgarantie für Sie bedeutet. 

2. Bildungsgutscheine: Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV

Wussten Sie, dass die BeckAkademie Fernkurse ein bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist? Konkret bedeutet dies, dass Arbeitslose für ihren Fernkurs einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit einlösen können. Denn der BeckAkademie Fernkurse liegt die Unterstützung ihrer Kunden bei der (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt am Herzen. Bei AZAV-zertifizierten Fernlehrgängen kann die gesamte Lehrgangsgebühr zu 100 % durch den Bildungsgutschein finanziert werden. Lesen Sie hier, wie Sie die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV in Anspruch nehmen können!

 3. Weiterbildungsförderung der Bundesländer

Ob Sie in Bremen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder anderswo leben – in jedem Bundesland finden sich Fördermöglichkeiten. Die einen nennen sie Weiterbildungs-Check, die anderen –Bonus oder QualiScheck. Hier finden Sie die passende Förderung in Ihrem Bundesland.

4. So setzen Sie die Weiterbildungskosten von der Steuer ab

Weiterbildungskosten absetzen kann jeder, der sich für eine berufsbegleitende Weiterbildung entscheidet. Sie müssen allerdings nachweisen, dass diese Maßnahme beruflich veranlasst ist. Die Weiterbildungskosten können dann als Sonderausgaben, Werbungs- oder Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden. Was Ausgaben für Entgelte, Reisen, Unterkunft und Lernmaterial betrifft, so setzen Sie diese als Werbungskosten von der Steuer ab.

  • Sie sind Arbeitnehmer: In diesem Fall betrifft Sie das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2002, wonach Aufwendungen von Angestellten für Fort- und Weiterbildungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar sind, wenn geltend gemacht wird, dass eine Maßnahme beruflich veranlasst ist.
  • Sie sind selbständig: Als Selbständige/r können Sie Ihre Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Hieraus können sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen ergeben. Weitere Informationen hierzu erteilt das für Sie zuständige Finanzamt.
  • Sie sind Arbeitgeber: Sind Sie Arbeitgeber und möchten die Studiengebühren und Entgelte eines Ihrer Mitarbeiter übernehmen, dann können Sie diese als Betriebsausgaben geltend machen, sofern die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind.

Hier lesen Sie, welche Kosten Sie im Einzelnen von der Steuer absetzen können.

Das liegt uns am Herzen

Nutzen Sie die öffentlichen „Fördertöpfe“. Denn alle hier aufgeführten Bildungsgutscheine werden von der BeckAkademie Fernkurse akzeptiert und können bei uns eingelöst werden.

21. Dezember 2015 | Kategorie: Fördermöglichkeiten |