Neues Bundesteilhabegesetz 2017 und sein Einfluss auf Berufsbetreuer

Auswirkungen betreffen vor allem die Fallgestaltung

Menschen mit Behinderung sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können. Und sie sollen besser am Arbeitsleben teilhaben können. Dafür bekommen sie bessere Unterstützung. Jede Person mit Behinderung bekommt mit dem neuen Gesetz genau die Unterstützung, die sie wegen ihrer Behinderung braucht. Was das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Ihre Betreuungsarbeit bedeutet, möchte die Arbeitsgruppe des Bundesverband für Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.) herausfinden.

„Realisierte und gut funktionierende Teilhabeansprüche, insbesondere die der sozialen Teilhabe, wirken sich meistens sehr direkt auf die Fallgestaltung auch der rechtlichen Betreuung aus. Der durch die Betreuer/innen zu leistende Besorgungsbedarf wird dadurch beeinflusst“, steht es im Protokoll der BdB-Jahrestagung 2017, die im April in Radebeul stattfand.

In der vorgestellten Arbeitsgruppe (AG) 3 sollen die Auswirkungen auf die Betreuungspraxis geprüft werden. Denn realisierte und gut funktionierende Teilhabeansprüche, insbesondere die der sozialen Teilhabe, wirken sich meist sehr direkt auf die Fallgestaltung der rechtlichen Betreuung aus, so die Sprecher der AG 3. Der durch die Betreuer/innen zu leistende Besorgungsbedarf werde dadurch beeinflusst. Auf der BdB-Jahrestagung wurden die, für die Zeit 2017 bis 2020, wichtigsten gesetzlichen Änderungen dargestellt. Im Mittelpunkt stehen demnach folgende Fragestellungen:

  • In welcher Form und Umfang müssen Betreuer/innen in diesem Zusammenhang ihre Besorgungsleistung einbringen?
  • Welche sonstigen Unterstützungsmöglichkeiten sind gesetzlich vorgesehen?
  • Was hat es mit der unabhängigen Teilhabeberatung auf sich?
  • Ist dies vielleicht ein für die Betreuung nutzbares Element zur Bereicherung der eigenen Arbeit?

Das ist sicher

Das neue Bundesteilhabegesetz revolutioniert das Behindertenrecht und soll Menschen mit Behinderung zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Erste Änderungen treten bereits 2017 in Kraft, die vollständige Umsetzung soll bis 2023 abgeschlossen sein.

Die Ziele des Bundesteilhabegesetzes

  • Die Eingliederungshilfe soll aus dem „Fürsorgesystem“ herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden.
  • Die Leistungen für Menschen mit Behinderung sollen nicht länger institutions-, sondern personenzentriert ausgerichtet werden und sich am persönlichen Bedarf des Einzelnen orientieren.
  • Es soll ein Perspektivwechsel nach der UN-Behindertenrechtskonvention vollzogen werden:
    ● von der Ausgrenzung zur Inklusion
    ● von der Einrichtungs- zur Personenzentrierung
    ● von der Fremd- zur Selbstbestimmung
    ● von der Betreuung zur Assistenz
    ● vom Kostenträger zum Dienstleister
    ● von der Defizitorientierung zur Ressourcenorientierung

Unweigerlich werde man sich auch mit den Änderungen in der Sozialhilfe (SGB XII) und den Änderungen bei der Pflege (SGB XI und SGBG XII) auseinandersetzen müssen, so die Sprecher der Arbeitsgruppe 3 des BdB.

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15. Mai 2017 | Kategorie: Allgemein |