Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer vor dem Aus

Wann kommt endlich die dringende Nachbesserung in der Betreuervergütung?

Allgemein lässt sich zusammenfassen, dass nicht nur die lange ausstehende Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer eine untergeordnete Rolle im gesamten Wahlkampf gespielt hat, sondern soziale Fragen insgesamt. So müssen sich auch dieses Jahr viele erfahrene Berufsbetreuer/innen überlegen, ob sich ihr Beruf überhaupt noch wirtschaftlich lohnt.

 

Höhere Vergütung, ja oder nein? Zum Stand der Dinge

Nachdem in der Bundesratssitzung am 7. Juli 2017 der Beschluss, die Zustimmung zur Gesetzesvorlage des Bundestages für ein „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ zu erteilen, vertagt wurde, warteten alle auf die Zeit nach der Bundestagswahl.

Drei Tage vor der Bundestagswahl kam dann das vorläufige Aus: Das Bundesjustizministerium verschob die Sitzung des Forschungsbeirates, in der der Entwurf des Schlussberichts erörtert werden sollte. Als Grund wurden die Verzögerungen bei der Durchführung von Fallstudien angegeben und das Ganze auf den 21. September 2017 verschoben.

Doch auch auf der Tagesordnung für die letzte Bundesratssitzung in dieser Legislaturperiode befand sich nicht die Gesetzesänderung zur Vergütungserhöhung. Seitens der Politik wurde auf den noch ausstehenden Abschlussbericht der Studie zur Qualität in der Betreuung des Bundesjustizministeriums verwiesen. Nun liegt der Entwurf vor − und der Forschungsbeirat hat getagt.

Der Bundestag forderte eine Verknüpfung der Regelung der Vergütungserhöhung mit einer eingeschränkten Normierung der Angehörigenvertretung. Doch gegen diese Verknüpfung waren von Anfang an die Länder; der Rechtsausschuss bezeichnete sie gar als „mangels Sachzusammenhangs nicht opportun“.

Fazit: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die dringende Nachbesserung in der Vergütungsfrage in der Berufsbetreuung derzeit einen schweren Stand in der Politik hat.

 

Leidige Vergütungsfrage: Was Sie als Berufsbetreuer jetzt tun können

Derzeit gibt es zwar keine Garantie für die höchste Stufe der Betreuervergütung, jedoch eine akademische Qualifizierung, um dorthin zu kommen. Der staatliche Hochschulabschluss Bachelor of Arts (B.A.) des Fernstudiums Bachelor Berufsbetreuer ermöglicht die Eingruppierung in die höchste Vergütungsstufe (Stundensatz von 44,00 €) nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 1. HS VBVG. Diesen gesetzlichen Anspruch haben Sie!

Das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer hat sich bereits nach weniger als 1 Jahr amortisiert!

So rechnet sich für Berufsbetreuer unser Fernstudium: Rechnen Sie 7 Semester mal 6 Monate mal 298,00 € zusammen, ergibt dies Kosten von insgesamt 12.516 € für das gesamte Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer, einschließlich Prüfungsgebühren.

Diese Ausgaben rechnen sich ab der 1.193. abrechenbaren Stunde als Berufsbetreuer, wenn sich die Betreuervergütung − Dank des Bachelor-Abschlusses − von 33,50 € auf 44,00 € steigert. Startet man als Berufsbetreuer gar mit der niedrigsten Vergütungsstufe von 27,00 €, rechnet sich das Fernstudium sogar schon ab der 737. Stunde.

Ergebnis: Schon rein finanziell hat sich dieses berufsbegleitende Fernstudium nach weniger als 1 Jahr für Sie amortisiert. Dabei sind andere Erleichterungen, wie die steuerliche Geltendmachung der Studiengebühren als Betriebsausgaben oder die verschiedenen Semester-Verkürzungsmöglichkeiten noch nicht mit eingerechnet.

 

Ihr Baukasten für die höchste Vergütungsstufe nach § 4 VBVG:
Die berufsbegleitenden Weiterbildungen zum Berufsbetreuer der BeckAkademie Fernkurse

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Vergütungssteigerung durch staatlichen Hochschulabschluss B.A.

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04. November 2017 | Kategorie: Allgemein |