Wie Sie die neuen Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten in Ihrer Betreuungspraxis rechtssicher umsetzen können.
So erfüllen Berufsbetreuer die neuen Pflichten richtig – Berichtspflicht, Auskunftspflicht, Mitteilungspflicht: Für Ihre tägliche Arbeitspraxis als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer ändert die Betreuungsrechtsreform so einiges. Mit dem Inkrafttreten der Reform kommen zahlreiche neue Pflichten und Aufgaben auf Sie zu. Auch erfahrenen Betreuungsprofis fällt es angesichts der vielen Neuerungen im Berichtswesen nicht immer leicht, hier den Überblick zu behalten.
Welche Mitteilungspflichten beispielsweise bestehen gegenüber der Betreuungsbehörde im Detail? Was müssen Anfangsbericht und Jahresbericht beinhalten? Welche Änderungen gibt es bezüglich des Vermögensverzeichnisses? Und wie können Sie als Berufsbetreuer diese Pflichten rechtssicher erfüllen?
Antworten auf diese und weitere Fragen geben Ihnen Dipl. Rechtspflegerin Kirsten Alander und Dipl.-Rechtspflegerin Andrea Kiermaier im Live-Webinar „Das neue Berichtswesen – so erfüllen Berufsbetreuer die neuen Pflichten richtig“.
In insgesamt 6 Zeitstunden erhalten Sie einen strukturierten Überblick zum Betreuungsverfahren, den Rechten und Pflichten des Berufsbetreuers sowie deren gesetzlichen Grundlagen. Sie erfahren, was neu ist – und was bleibt wie bisher. Punkt für Punkt erläutern unsere Expertinnen, was die gesetzlich geforderten Auskunfts-, Mitteilungs- und Berichtspflichten im Detail umfassen und an wen sie sich richten. In diesem Zusammenhang gehen sie auch auf die Instrumente der gerichtlichen Aufsicht ein. Außerdem erhalten Sie konkrete Empfehlungen, wie beispielsweise Anfangsbericht, Jahresbericht oder Schlussbericht inhaltlich ausgestaltet sein müssen – und zu welchem Zeitpunkt ein Bericht erwartet wird. Anhand von konkreten Beispielen erfahren Sie, wie Sie die geforderten Dokumentationen effizient, zeitsparend und rechtssicher erstellen können.
Das Live-Webinar „Das neue Berichtswesen – so erfüllen Berufsbetreuer die neuen Pflichten richtig“ umfasst inhaltlich das Modul 1 (Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten) des geforderten Sachkundenachweises.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich diese Weiterbildung auf Ihren Sachkundenachweis anrechnen. Nutzen Sie diese günstige Gelegenheit und handeln Sie jetzt! Machen Sie sich mit den formalen und inhaltlichen Neuerungen im Berichtswesen vertraut!
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Mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung: Dieses Ziel steht im Fokus des reformierten Betreuungsrechts. Die mit der Gesetzesnovelle einhergehenden Änderungen betreffen die Arbeit aller Akteure im Betreuungswesen. Insbesondere auf Sie als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer kommen zahlreiche zusätzliche Pflichten zu.
Das neue Berichtswesen soll sicherstellen, dass alle Betreuerpflichten rechtskonform erfüllt werden. Kontrolliert wird dies vom Betreuungsgericht, dem gemäß § 1821 BGB die Rechtsaufsicht über Ihre gesamte Tätigkeit obliegt. Dies umfasst auch die Art und Weise der Betreuungsführung (§ 1823 BGB) sowie die Beurteilung von Pflichtwidrigkeiten nach Maßgabe des § 1821 BGB. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass das Betreuungsgericht Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Berufsbetreuer beraten muss (§ 1861 BGB).
Wie Sie als Berufsbetreuer diese Pflichten rechtssicher umsetzen, zeigen Ihnen unsere Expertinnen im Live-Webinar „Das neue Berichtswesen – so erfüllen Berufsbetreuer die neuen Pflichten richtig“.
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Das Live-Webinar findet online statt. Sie lernen bequem im Homeoffice oder Büro. Sie sparen sich lange Anfahrtswege, Zeit und Kosten. Zur Teilnahme benötigen Sie nur einen PC oder Laptop mit Lautsprecher, Mikrofon und Kamera. Sobald Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie persönlichen Teilnahme-Link. Zu jedem Schulungsteil senden wir Ihnen vorab per Mail umfangreiche Handouts. Ihre Referentin freut sich, wenn Sie im Live-Webinaktiv mitdiskutieren und Ihre individuellen Fragen einbringen. Die Schulung wird aufgezeichnet; sodass Sie die Inhalte später nacharbeiten können.
Nach Ihrer Webinar-Teilnahme haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre Kenntnisse in einer Gruppendiskussion mit Frau Alander oder Frau Wittke unter Beweis zu stellen und überprüfen zu lassen. Ihre Wortbeiträge werden dabei bewertet. Schneiden Sie in der Gruppendiskussion gut ab, erhalten Sie ein Prüfungszertifikat.
Das Prüfungszertifikat der BeckAkademie Fernkurse können Sie als Nachweis Ihrer Fachkenntnisse über die neuen Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflicht nach dem Modul 1 nutzen und sich auf Ihren Sachkundenachweis anrechnen lassen.
Im Live-Webinar „Das neue Berichtswesen – so erfüllen Berufsbetreuer die neuen Pflichten richtig“ erhalten Sie einen strukturierten Überblick zu den neuen Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten, die mit dem neuen Betreuungsrecht verbindlich werden. Anhand von Beispielen erfahren Sie, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben rechtssicher in Ihre Betreuungspraxis umsetzen können. Die Gebühr für das Live-Webinar „Das neue Berichtswesen – so erfüllen Berufsbetreuer die neuen Pflichten richtig“ beträgt 279,80 € + 0% MwSt. In der Gebühr enthalten sind umfangreiche Seminarunterlagen, die Sie per E-Mail vorab zur Vorbereitung zugesandt bekommen sowie eine Teilnahmebescheinigung/Prüfungszertifikat (im Falle einer bestandenen Prüfung).
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Ja, ich möchte als Berufsbetreuerin/ Berufsbetreuer erfahren, welche Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten ich nach der Betreuungsrechtsreform zu erfüllen habe – und wie ich die neuen Vorgaben in meiner Betreuungspraxis umsetzen kann. Diese Weiterbildung möchte ich dazu nutzen, sie auf meinen Sachkundenachweis durch meine Stammbehörde/Betreuungsbehörde anrechnen zu lassen.
Deshalb melde mich zum Live-Webinar „Das neue Berichtswesen – so erfüllen Berufsbetreuer die neuen Pflichten richtig“, einschließlich umfangreicher Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung/Prüfungszertifikat (im Falle einer bestandenen Prüfung) für 279,80 € + 0% MwSt. verbindlich an.
Sofern ich die freiwillige Gruppendiskussion erfolgreich absolviere, erhalte ich zudem ein Prüfungszertifikat, ausgestellt von der BeckAkademie Fernkurse. Dieses dient als Nachweis meiner Fachkenntnisse über die neuen Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten (Modul 1) zur Vorlage bei meiner Stammbehörde/Betreuungsbehörde.
Eine kostenfreie Stornierung meiner Anmeldung ist jederzeit bis 14 Tage vor Webinarbeginn möglich.