Auch im Bundesland Hessen gibt es Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung, die Sie bei der BeckAkademie FERNKURSE einlösen können. Hessen übernimmt bis zu 50% der Kosten Ihrer Fortbildung, maximal 500 €.
Diese Voraussetzungen müssen vorliegen
Gefördert werden Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen, die in Betrieben oder gemeinnützigen Organisationen mit höchsten 250 Mitarbeitern tätig sind.
Sie erhalten den Qualifizierungsscheck Hessen, wenn Sie keinen anerkannten Berufsabschluss haben, über 45 Jahre alt sind, in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten oder als Ausbilder beschäftigt sind.
Was gefördert wird
Mit dem Qualifizierungsscheck Hessen wird einmal jährlich eine berufliche Fortbildung gefördert, die außerbetrieblich und bei zertifizierten Anbietern stattfindet (die BeckAkademie FERNKURSE ist ein nach den Förderrichtlinien anerkannter Anbieter). Dabei sind die Hälfte der Kosten der Weiterbildung, maximal 500 €, mit dem Qualifizierungsscheck Hessen gedeckt. Für Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, gibt es nur einmal Geld. Ausbilder erhalten die Förderung durch den Qualifizierungsscheck Hessen für Kurse, die direkt mit ihrer Arbeit zusammenhängen.
Wie gefördert wird
Nach einem Gespräch in einer Beratungsstelle erhalten Sie als Antragsteller ein Protokoll. Das Protokoll schicken Sie an den „Verein Weiterbildung Hessen“. Der Verein stellt daraufhin den Qualifizierungsscheck Hessen aus, den Sie bei einem auf dem Scheck genannten Weiterbildungsanbieter einlösen.
Ihr Ansprechpartner
Beratung bei einer Beratungsstelle des Landes ist Pflicht! Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.