Bildungsscheck NRW: Förderung ab Januar 2015 mit neuer Ausrichtung

Sofern Sie in Nordrhein-Westphalen arbeiten oder wohnen und in einem kleinen oder mittleren Betrieb (Betriebsgröße: maximal 249 Beschäftigte) tätig sind, erhalten Sie bei Ihrer Weiterbildung mit dem NRW-Bildungsscheck  50 % der Kurskosten – höchstens 500 €Förderzuschuss pro Bildungsscheck. Weitere Informationen lesen Sie hier.

Was gefördert wird

Es werden bis zu 50 % der Kosten für Ihre Weiterbildung übernommen, gedeckelt auf höchstens 500 €. Dabei konzentriert sich der Bildungsscheck in NRW auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 € liegt. Als Beschäftigte(r) in NRW (außer Öffentlicher Dienst) können Sie maximal einen Bildungsscheck im Zeitraum von zwei Kalenderjahren erhalten.

Diese Voraussetzungen müssen Sie für den Bildungsscheck NRW erfüllen:

Wer gefördert wird

Sie sind berechtigt, wenn Sie zu einer dieser Gruppen zählen:

Ihr Ansprechpartner

Sie erhalten den Bildungsscheck aber nur, wenn Sie an einer Beratung durch eine zugelassene Weiterbildungsberatungsstelle teilnehmen. Diese Beratung ist kostenlos für Sie und muss vor Beginn des Lehrgangs besucht werden.

Welche der 250 NRW-Beratungsstellen in Ihrer Nähe sind, erfahren Sie hier. Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.

Für Ihre Beratung stellen wir Ihnen gerne das notwendige Informationsmaterial zusammen, damit Sie gut vorbereitet in Ihr Beratungsgespräch gehen. Hier erfahren Sie mehr.