Sofern Sie in Nordrhein-Westphalen arbeiten oder wohnen und in einem kleinen oder mittleren Betrieb (Betriebsgröße: maximal 249 Beschäftigte) tätig sind, erhalten Sie bei Ihrer Weiterbildung mit dem NRW-Bildungsscheck 50 % der Kurskosten – höchstens 500 € – Förderzuschuss pro Bildungsscheck. Weitere Informationen lesen Sie hier.
Was gefördert wird
Es werden bis zu 50 % der Kosten für Ihre Weiterbildung übernommen, gedeckelt auf höchstens 500 €. Dabei konzentriert sich der Bildungsscheck in NRW auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 € liegt. Als Beschäftigte(r) in NRW (außer Öffentlicher Dienst) können Sie maximal einen Bildungsscheck im Zeitraum von zwei Kalenderjahren erhalten.
Diese Voraussetzungen müssen Sie für den Bildungsscheck NRW erfüllen:
Wer gefördert wird
Sie sind berechtigt, wenn Sie zu einer dieser Gruppen zählen:
Ihr Ansprechpartner
Sie erhalten den Bildungsscheck aber nur, wenn Sie an einer Beratung durch eine zugelassene Weiterbildungsberatungsstelle teilnehmen. Diese Beratung ist kostenlos für Sie und muss vor Beginn des Lehrgangs besucht werden.
Welche der 250 NRW-Beratungsstellen in Ihrer Nähe sind, erfahren Sie hier. Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.