Welche Qualität Berufsbetreuer in ihrer Arbeit heute bieten

Erste Ergebnisse einer Studie im Auftrag des BMJV als Ansporn für Ihre Tätigkeit als Berufsbetreuer/in

Erste Ergebnisse des neuen Forschungsvorhabens Qualität in der rechtlichen Betreuung im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) sind rechtzeitig zum Jahresende veröffentlicht worden. Der Bericht fasst die empirischen Ergebnisse des im Auftrag des BMJV durchgeführten Forschungsvorhabens zusammen, ergänzt punktuell aus den Fallanalysen gewonnene Eindrücke und leitet aus beidem Handlungsempfehlungen ab, die wegweisend für Ihre Betreuungsarbeit im kommenden Jahr 2018 sein können.

 

Die gute Nachricht: Deutschland hat gut qualifizierte Berufsbetreuer!

Interessant ist, dass Berufsbetreuer/innen in Deutschland überwiegend akademisch qualifiziert sind. So gaben 73 % der Berufsbetreuer an, einen Hochschulabschluss zu haben, 26 % haben als höchste Qualifizierung einen beruflichen Abschluss. Nur sehr wenige, lediglich 1 % der Berufsbetreuer besitzen weder das eine noch das andere.

Ob Quereinsteiger oder bereits erfahrene Berufsbetreuer: Es ist ebenfalls signifikant, dass die überwiegende Mehrheit der Berufsbetreuer über eine langjährige Berufserfahrung verfügt. Unabhängig von Art und Inhalt des Abschlusses waren zwei Drittel der derzeitigen Berufsbetreuer vor ihrer Tätigkeit als Berufsbetreuer bereits zehn oder mehr Jahre berufstätig, während etwa jeder Zehnte vorher keine andere Tätigkeit ausgeübt hat. Zwei Drittel der Berufsbetreuer haben vor Einstieg in diesen Beruf praktische Erfahrungen durch ehrenamtliche Betreuungen oder durch ein Praktikum bei einem Betreuungsverein oder einem selbstständigen Berufsbetreuer gewonnen.

Diese Zahlen decken sich mit denen der BeckAkademie Fernkurse. Denn die meisten unserer Teilnehmer/innen haben einen Hochschul- oder Berufsabschluss, viele sind Quereinsteiger, die mit der rechtlichen Betreuung im Freundes- oder Verwandtenkreis in Berührung kamen. Die überwiegende Anzahl unserer Absolvent/innen melden sich mit Berufserfahrung zu einem unserer Fernkurse in der rechtlichen Betreuung an.

Kenntnisse nur im Betreuungsrecht allein genügen nicht

Die meisten Berufsbetreuer verfügen nach ihrer eigenen Einschätzung über gute Kenntnisse im Betreuungsrecht. Doch die meisten geben auch an, dass sie nur teilweise über Kenntnisse in den verwandten Spezialgebieten verfügen.

Neben dem erfreulich hohen Kenntnisstand in den meisten der abgefragten Fachgebiete fällt umgekehrt auf, dass sich in einigen Spezialgebieten viele Berufsbetreuer selbst höchstens fachliche Grundkenntnisse bescheinigen. Manche gaben sogar an, keine Kenntnisse über ein bestimmtes Gebiet zu haben. Diese können jedoch in speziellen Betreuungsfällen ausgesprochen wichtig sein, wie zum Beispiel

  • Einwilligungsvorbehalt,
  • Einwilligungsfähigkeit,
  • Genehmigungs- und Anzeigepflichten bei Aufgabe der Wohnung,
  • Genehmigungspflichten in der Heilbehandlung,
  • Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung,
  • Patientenrechte,
  • Patientenverfügung,
  • Vermeidung von unterbringungsähnlichen Maßnahmen,
  • Schuldenregulierung und Privatinsolvenz,
  • Existenzsicherung nach SGB II und XII,
  • Leistungen der Sozialversicherungsträger.

Dass auf speziellen aber für die rechtliche Betreuung nicht minder wichtigen Gebieten nur unzureichende bzw. keine Kenntnisse seitens der Berufsbetreuer/innen vorliegen, zeigt vor allem, wie wichtig eine regelmäßige, qualifizierte Weiterbildung in der rechtlichen Betreuung für Sie als Berufsbetreuer ist.

Auch hinsichtlich der Diskussion über eine höhere Betreuervergütung ist die Ausbildung mit aktuellen und praxisnahen Inhalten als äußerst relevant einzuschätzen. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens decken sich im Übrigen auch mit unseren Erfahrungen:

So urteilen die Dozenten der BeckAkademie Fernkurse

Auch die Fachexperten der BeckAkademie Fernkurse fühlen sich in ihrer Tätigkeit, der praxisnahen Vermittlung von aktuellen Inhalten des Betreuungsrechts, Sozialrechts und anderen Bereichen, die für die rechtliche Betreuung relevant sind, bestätigt. Sie halten auch den regelmäßigen Austausch (Networking) von Praxiserfahrung sowohl für angehende als auch erfahrene Berufsbetreuer für sehr wichtig. Dieser wird seit jeher von der BeckAkademie Fernkurse bewusst gefördert.

So urteilen Absolventen der BeckAkademie Fernkurse

Gerlinde Buchhalde (Abschlussprüfung Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat 2015):

„Der Fernlehrgang vermittelt umfassende Kenntnisse. Dadurch erhoffe ich mir bessere Chancen als Berufsbetreuerin. (…) Von anderen Betreuungsbehörden habe ich bisher Absagen aufgrund mangelnden Bedarfs erhalten. Jetzt sind die Gespräche schon viel konkreter. Ich benötige das Hochschulzertifikat zum Nachweis meiner Fachkenntnisse.“

Karin Biere (Abschlussprüfung Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat 2016):

„Dies (das Hochschulzertifikat, Anmerkung der Red.) ist für mich sehr wichtig, damit ich mit einem fundierten Fachwissen für komplexe Betreuungsfälle zur Verfügung stehen kann. (…) Ich möchte Ihnen nochmals an dieser Stelle für Ihre Mühe und Unterstützung ganz herzlich danken. Ich hatte das Gefühl gut aufgehoben zu sein.“

Sabine Fischer (Abschlussprüfung Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat 2017):

„Ich habe im Mai 2017 meine Prüfung bei Ihnen abgelegt. Nachdem der Berufsstart etwas schleppend voranging, führe ich inzwischen 11 Betreuungen berufsmäßig. Seit der 3. Betreuungsübernahme wurde ich als berufsmäßig bestellt. Weitere Betreuungen habe ich in Aussicht. Das Wissen aus dem Fernlehrgang (Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat, Anmerk. der Red.) ist ein gutes Fundament für mein berufliches Handeln. Die Lernbriefe nutze ich immer noch gern als Nachschlagewerk. Herzlichen Dank für die gute Ausbildung!“

Weitere Ergebnisse und die Handlungsempfehlungen, die das Forschungsvorhaben Qualität in der rechtlichen Betreuung nun für das Jahr  2018 ableitet, werden wir Ihnen hier in Kürze vorstellen.

Vorläufiges Fazit

Wissen muss aktuell gehalten werden und sollte auch Spezialgebiete der rechtlichen Betreuung umfassen. Mit den Ausbildungs- und Fortbildungskursen der BeckAkademie Fernkurse wird die Qualität in der Berufsbetreuung gefördert und sichergestellt, weil hier vertiefendes Fachwissen vermittelt und für stets aktuellen Wissenstransfer gesorgt wird.

 

Überblick über die berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildungen zum Berufsbetreuer der BeckAkademie Fernkurse

Weiterbildung für fortgeschrittene Berufsbetreuer/innen 2018:

Sie interessieren sich als bereits tätige/r Berufsbetreuer/in für eine berufsbegleitende Fortbildung, in der Sie zeitsparend auf den aktuellen Rechtsstand 2018 gebracht werden und dennoch auf zeitraubenden Seminartourismus verzichten können? Dann informieren Sie sich hier:

Ausbildung zum(r) Berufsbetreuer(in) bzw. Vereinsbetreuer(in):

Sie möchten berufsbegleitend Berufsbetreuer werden? Hier finden Sie Informationen

Berufsbetreuer(in) bzw. Vereinsbetreuer(in) mit höchster Vergütungsstufe nach § 4 VBVG:

Sie möchten sich die Eingruppierung in die höchste Vergütungsstufe (Stundensatz von 44,00 €) nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 1. HS VBVG ermöglichen? So gehen Sie vor:

  1. Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat *
    * = Hochschulzertifikat wird für das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer studienzeitverkürzend (2 Semester) anerkannt
  2. Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer (B.A.), mit staatlichem Hochschulabschluss

 

08. Januar 2018 | Kategorie: Allgemein |