Betreuungsbehörde darf Betreuer entlassen

Betreuungsgericht muss vorher sein Aufsichts-/Weisungsrecht ausüben

Der Fall: Die Betreuerin hatte 35 Betreuungen zu führen. Bei ihrer Arbeit entstanden Nachlässigkeiten, wie die verspätete Überweisung einer Heimkostenrechnung, unpünktliche Schlussabrechnungen gegenüber dem Betreuungsgericht etc.

 

Ein Schaden war dem Betreuten dadurch nicht entstanden, jedoch regte die Betreuungsbehörde an, dass in einem Fall die Entlassung der Betreuerin erfolgen sollte. Das Amtsgericht folgte der Betreuungsbehörde und bestellte einen anderen Betreuer. Das Landgericht Lübeck hob diesen Beschluss auf. Hiergegen richtete sich die zugelassene Rechtsbeschwerde der Betreuungsbehörde, die die Wiederherstellung der erstinstanzlichen Entscheidung erreichen wollte.
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13. März 2022 | Kategorie: Urteile |

BeckAkademie Fernkurse Prüfer- und Fernlehrerkonferenz 2021

Lehrbeauftragte der Hochschule Neubrandenburg treffen sich zum fachlichen Austausch

 

Fast zwanzig Lehrbeauftragte, Prüfer, Fernlehrer sowie Mitglieder der Prüfungskommission aus ganz Deutschland kamen Anfang November zur Prüfer- und Fernlehrerkonferenz 2021 der BeckAkademie Fernkurse zusammen. Die Betreuungsexperten waren der Einladung von Akademieleiterin Stephanie Kreuzhage gefolgt, um sich auszutauschen und aktuelle Themen zu besprechen. Die eintägige Konferenz fand im MACE-Seminarzentrum in München-Unterföhring statt.

Alle Lehrbeauftragten und Prüfer der BeckAkademie Fernkurse sind erfahrene Experten aus der Betreuungspraxis, beispielsweise Juristen, Sozialpädagogen oder Mediziner. Das Aufgabenspektrum der Fernlehrer ist vielfältig: Sie vermitteln Inhalte, geben Lerntipps, beantworten Fragen und unterstützen die Studierenden. In ihrer Funktion als Prüfer korrigieren sie zudem die Einsendeaufgaben und nehmen die schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen ab. Um die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards für Lernmaterial und Prüfungen zu gewährleisten, sind regelmäßige Meetings und Abstimmungen untereinander und mit der Leitung der BeckAkademie Fernkurse wichtig. Angesichts der bevorstehen Betreuungsrechtsreform 2023 war der Diskussionsbedarf der Teilnehmer in diesem Jahr besonders hoch. Mehr →

12. März 2022 | Kategorie: Abschlussprüfung, Betreuungsrechtsreform |

Abschlussprüfungen 2021 zum zertifizierten Berufsbetreuer

Zertifikatsausbildung trotz Pandemie erfolgreich abgeschlossen

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflussen auch den Studien- und Prüfungsalltag der BeckAkademie Fernkurse. Dennoch konnten in diesem Jahr alle Prüfungen termingerecht durchgeführt werden. Und so schlossen in den vergangenen sechs Monaten erneut Studierende der BeckAkademie Fernkurse erfolgreich ihre Zertifikatsausbildung zum Wunschtermin ab.

Glückwunsch, Prüfung bestanden!

Wir gratulieren allen Absolventen
der Februar-, Juni- und der November-Abschlussprüfung
2021 der BeckAkademie Fernkurse
noch einmal sehr herzlich
zu diesem tollen Erfolg!

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10. März 2022 | Kategorie: Abschlussprüfung |

Vorsorgevollmacht hat Vorrang vor Betreuungsanordnung

BGH: Bei Zweifeln am Sachverständigengutachten muss das Gericht seine Entscheidung sehr gut begründen

 

Der Fall: Die Betroffene, die an einer Demenzerkrankung leidet, erteilte am 16.04.2020 ihrem Sohn eine Vorsorgevollmacht. Mit Schreiben vom 26.04.2020 regte der Sohn an, dass er und seine Frau zu Betreuern der Betroffenen bestellt werden.

Das Amtsgericht holte zunächst ein Sachverständigengutachten ein und hörte die Betroffene an. Sodann wurde nicht der bevollmächtigte Sohn, sondern ein Berufsbetreuer mit umfassenden Aufgabenkreisen zum Betreuer bestellt.

Nun legten der Sohn sowie zwei weitere Kinder der Betroffenen Beschwerde ein. Das Landgericht hob daraufhin die Entscheidung des Amtsgerichts ersatzlos auf. Es meldete sich noch eine Tochter der Betroffenen (Beteiligte zu 4) und legte Rechtsbeschwerde ein. Mehr →

14. Dezember 2021 | Kategorie: Urteile |

Abschlussprüfung zum zertifizierten Berufsbetreuer – Februar 2021

Prüfungstage mit Maske, Abstand und erfolgreichen Absolventen

Am 19./20. Februar 2021 war es wieder soweit: Nach zwei lernintensiven Jahren stand für fünf Studierende der BeckAkademie Fernkurse die zweitägige Abschlussprüfung an.

Diesmal unter ganz besonderen Bedingungen: Corona-bedingt mussten Crash-Kurs und Prüfung unter strengen Hygieneauflagen stattfinden. Vor diesem Hintergrund ist es umso beeindruckender, dass alle Studierenden ihre Prüfung zur/m zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuer(in) erfolgreich absolvierten und schließlich das begehrte Zertifikat / Hochschulzertifikat in Händen halten konnten.

Das Team der BeckAkademie Fernkurse sagt „Chapeau – und allen erfolgreichen Absolventen einen herzlichen Glückwunsch. Wir freuen uns mit Ihnen!“

 

Die erfolgreichen Absolventen der Zertifikats-Fernlehrgänge für Berufsbetreuer der BeckAkademie Fernkurse – zusammen mit den Referenten und Prüfern der BeckAkademie Fernkurse (v. l. n. r.): Dr. med. Annette Haring, RiAG Jörg Staatsmann, Prof. Dr. jur. Rolf Jox, Betreuungsrichter Jörg Staatsmann, 20. Februar 2021 in München (© C.H.BECK VERLAG oHG)

 

So verliefen die zwei Prüfungstage am 19./20. Februar 2021

 

Der Vorbereitungstag (Crash-Kurs/Repetitorium) und die Abschlussprüfung fanden dieses Mal im Münchener MACE Tagungstätte statt. Dieses öffnete seine Tagungsräume exklusiv für die Veranstaltung der BeckAkademie Fernkurse. Aufgrund der Pandemie-Situation hatten Prüfungskandidaten, Dozenten und Prüfer zu ihrer eigenen Sicherheit strikte Hygienevorschriften zu beachten. „Abstand wahren und Maske tragen“ hieß das Gebot der Stunde. Nur am Sitzplatz durfte der Mund-Nasenschutz abgelegt werden. Ausfallen musste zum allgemeinen Bedauern das sonst obligatorische Get2Gether am Abend. Normalerweise ist dieser Programmpunkt eine gern genutzte Gelegenheit zum gemeinsamen Netzwerken und Austauschen.

Trotz der widrigen Umstände gelang es allen Studierenden hervorragend, sich auf ihre Prüfung zu fokussieren. Am ersten Tag vertieften, wiederholten und ergänzten die Dozenten der BeckAkademie Fernkurse mit den Prüfungskandidaten noch einmal gezielt das Gelernte. Dieses Zusatzangebot der BeckAkademie Fernkurse hat sich bereits vielfach in der Praxis bewährt und dient nicht nur der Wissensfestigung, sondern auch der Motivation und dem Abbau von Prüfungsängsten.  Mehr →

27. April 2021 | Kategorie: Abschlussprüfung |

Schulungsseminar für angehende Berufsbetreuer jetzt auch im Live-Stream

Exklusiv nur für Studierende der BeckAkademie Fernkurse

 

Das Fernstudium an der BeckAkademie Fernkurse hat viele Vorteile. Beispielsweise ermöglicht es Ihnen, sich die Lernzeiten nach Ihren eigenen Bedürfnissen zu organisieren.

Erfahrungsgemäß haben unsere Studierenden jedoch gerade zu Beginn des Studiums viele Fragen zum Ablauf und zum Inhalt. Insbesondere Nicht-Juristen fällt die Bearbeitung rechtlicher Einsendeaufgaben und Hausarbeiten häufig schwer: Wie etwa werden Genehmigungsfälle richtig bearbeitet? Wie können Sie die Einsendeaufgaben optimal lösen? Und wie zitieren Sie Quellen korrekt? Geht es Ihnen genauso? Dann kommt das exklusive Schulungsseminar der BeckAkademie Fernkurse für Sie wie gerufen. Offen ist das eintägige Schulungs- und Einführungsseminar für alle, die einen Fernkurs an der BeckAkademie Fernkurse belegt haben. Auch ein mehrfacher Besuch des Schulungs- und Einführungsseminars ist möglich.

Das nächste kostenfreie Schulungsseminar zum Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und den Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat der staatlichen Hochschule Neubrandenburg findet wieder am 11. Juni 2021 im Live-Stream statt.

 

>>> Hier können Sie sich direkt zur Schulung anmelden. >>>

 

Warum ist das kostenfreie Schulungsseminar gerade für Studienanfänger so wertvoll?

 

Im Schulungs- und Einführungsseminar verraten Ihnen erfahrene Dozenten der BeckAkademie Fernkurse, wie Sie Ihr Fernstudium erfolgreich meistern und bei den Einsendeaufgaben punkten. Im speziellen Fokus dieses Seminares steht der richtige Umgang mit Lernbriefen, Lektionen und allgemein mit juristischen Fragestellungen. Sie lernen beispielsweise die Subsumtionstechnik kennen und erfahren, wie Sie Genehmigungsfälle im Betreuungsverfahren korrekt bearbeiten und behördliche Angelegenheiten im Rahmen des Sozialrechts für Ihre Betreuten rechtssicher durchführen. Hilfreiche Hinweise gibt es auch zum korrekten Zitieren von Quellen in Einsendehausarbeiten und -klausuren.

 

Das ist ausgesprochen wichtig, damit Ihnen nicht unbeabsichtigt ein Plagiat unterläuft. Arbeiten Sie wissenschaftlich nicht korrekt, könnte dies zu gravierenden Konsequenzen führen. Denn Sie verstoßen damit gegen die Allgemeinen Studienbedingungen der BeckAkademie Fernkurse.

Einführungsseminar am 19.2.2021 als Video-Live-Stream: Prof. Dr. jur. Rolf Jox, pädagogischer Studienleiter der BeckAkademie Fernkurse, stellt die wichtige Subsumtionstechnik vor. (© C.H.BECK VERLAG oHG)

 

Unterstützt von moderner Videotechnik erläutert RiAG Jörg Staatsmann Schritt für Schritt, wie Genehmigungsfälle im Betreuungsverfahren korrekt bearbeitet werden (© C.H.BECK VERLAG oHG)

 

Immer wieder bestätigen uns Studierende, wie nützlich und hilfreich die im Schulungsseminar erlernten Inhalte für die erfolgreiche Bewältigung ihres Fernstudiums ist. Für viele stellt die Teilnahme auch eine zusätzliche Motivation dar.  Mehr →

21. April 2021 | Kategorie: Abschlussprüfung, Aktuelles |

Täuschungsversuche bei der Beck Akademie Fernkurse können zur Exmatrikulation führen

Warum Sie sich in Ihren Einsendeaufgaben nicht mit fremden Federn schmücken sollten

Als rechtlicher Betreuer übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe. Eine fundierte Ausbildung und eine hohe persönliche Integrität spielen eine wesentliche Rolle in der Beziehung zu Betreuten. Und sie sind eine wichtige Voraussetzung für die konstruktive Zusammenarbeit mit Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten, Bezirksrevisoren und Rechtspflegern. Vor diesem Hintergrund versteht es sich von selbst, dass auch der Erfolg im Studium oder in der Ausbildung nur auf lautere Art und Weise erreicht werden sollte.

 

Umso unerfreulicher war eine Beobachtung, die der Prüfungsausschuss der BeckAkademie Fernkurse in letzter Zeit machen musste. Bei schriftlichen Leistungskontrollen – also Einsendeaufgaben und Klausuren – fielen den Prüfern Täuschungsversuche auf. So wurden beispielsweise Texte, Inhalte, Passagen oder gar komplette Lösungen aus fremden Quellen übernommen bzw. schlichtweg abgeschrieben. Diese „Plagiate“ wurden dann als eigene Leistungen ausgegeben.

Der Duden definiert diese „unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen o. Ä. eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet und ihre Veröffentlichung“ übrigens treffend als „Diebstahl geistigen Eigentums“, abgeleitet vom französischen „plagiaire“ oder dem lateinischen „plagiārius“, Seelenverkäufer, Menschenräuber (Quelle: www.duden.de).  Mehr →

20. April 2021 | Kategorie: Abschlussprüfung, Allgemein |

Betreuervergütung für Einzelhandelskaufleute

BGH: Ausbildung Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel führt zur Vergütung nach § 4 VBVG Tabelle B

 

Der Fall: Die Betreuerin hatte im Jahr 1997 erfolgreich ihre Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel abgeschlossen. Sie hatte beim Amtsgericht ihrem Vergütungsanspruch die Tabelle B mit einer monatlichen Fallpauschale von 130,00 € zugrunde gelegt. Das Amtsgericht jedoch hatte sie heruntergestuft und ihrem Antrag nur auf der Grundlage einer Fallpauschale nach der Vergütungstabelle A entsprochen. Das Landgericht wies die Beschwerde der Betreuerin zurück. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, sodass die Betreuerin ihren ursprünglichen Antrag von monatlich 130,00 € weiterverfolgte.

 

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Februar 2021, Az. XII ZB 158/20

 

Der BGH schloss sich nicht der Entscheidung des Landgerichts an. Zunächst verwies der BGH auf den allgemeinen Grundsatz, dass der Betreuer nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Vergütung erhalte, wenn das Gericht bei der Bestellung des Betreuers festgestellt habe, dass die Betreuung berufsmäßig geführt wird.  Mehr →

18. April 2021 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Jetzt FAO-Stunden sammeln: Live-Webinar „Vermögenssorge-Spezial“

(Nächster Termin: 15.06. – 16.06.2021) So schützen Sie sich als Fachanwalt und/oder rechtlicher Betreuer vor teuren Haftungsfallen

 

Als Fachanwalt für Familienrecht und/oder rechtlicher Betreuer wissen Sie es: Die Vermögenssorge zählt zu den komplexesten Aufgabenkreisen im Betreuungsrecht. Werden rechtliche Betreuer für diesen Aufgabenkreis bestellt, unterliegen sie in ihrer Amtsausführung der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Und sie müssen vielfältige Pflichten erfüllen. Kommen Berufsbetreuer diesen Pflichten nicht nach, können sie dafür haftbar gemacht werden! Nicht nur erfahrene Betreuungsprofis wünschen sich deshalb häufig zusätzliche fachliche Orientierung. Auch für Sie als Fachanwalt für Familienrecht ist es wichtig, zu allen Aspekten der Vermögenssorge gut und aktuell informiert zu sein. Denn nur dann können Sie beispielsweise die Interessen von Ihren Klienten angemessen vertreten.

 

Vertiefen Sie jetzt im Live-Webinar „Vermögenssorge-Spezial“ Ihre Rechtskenntnisse!

 

Mit dem Live-Webinar „Vermögenssorge Spezial“ bietet Ihnen die BeckAkademie Fernkurse eine konzentrierte 2-tägige Wissensvertiefung und Fachanwalts-Fortbildung im Aufgabenkreis Vermögenssorge an.  Mehr →

19. Januar 2021 | Kategorie: Allgemein |

Betreuungsrechtsreform auf der Zielgeraden 

Nur registrierte Berufsbetreuer erhalten ab 2023 Vergütung

 

Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht soll grundlegend modernisiert werden. Jetzt geht das Reformvorhaben in die entscheidende Phase. Nachdem bereits der Bundesrat seine Stellungnahme zur Gesetzesvorlage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abgegeben hat, berät am 26. November 2020 der Bundestag in erster Lesung darüber. In Kraft treten soll das Gesetz insgesamt erst 2 Jahre nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das wäre nach heutigem Stand 2023.

Die Drucksache mit der Gegenäußerung der Bundesregierung zu Stellungnahme des Bundesrats ist in einer Vorabfassung inzwischen veröffentlicht. Darin werden die meisten Änderungsvorschläge des Bundesrats abgelehnt, auch eine Verschiebung des Inkrafttretens über den 01.01.2023 hinaus. Es ist also weiterhin von einem Inkrafttreten des Reformvorhabens zu Beginn 2023 auszugehen.

Zentraler Punkt der Gesetzesreform ist die künftige Ausrichtung des Betreuungsrechts am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Insbesondere wird hierbei klarer geregelt, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten sein soll. Richtschnur für das Handeln des Berufsbetreuers sind danach die Wünsche des Betreuten.

 

Berufsbetreuertage 2021

Aktuelles Betreuerwissen und Ihr persönliches Update
zur Betreuungsrechtsreform

Am 22./23 Januar 2021 in Köln – oder als LIVE-STREAM

Melden Sie sich bis zum 20. Dezember 2020 an und profitieren Sie von 20% Frühbucherrabatt

 

Zukünftig hohe Anforderungen an Qualifikation der Berufsbetreuer

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25. November 2020 | Kategorie: Aktuelles, Berufsbetreuertage |

Betreuervergütung für Heilpraktiker

Der Beruf des Heilpraktikers gilt nicht als abgeschlossene Lehre

 

Erneut beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Heilpraktikers eine abgeschlossene Lehre im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG sei.

Der Fall: Eine Berufsbetreuerin hatte für die mittellose Betroffene die Vergütung mit einem Stundensatz von 33,50 € beantragt. Das Amtsgericht entsprach dem für die Zeit vom 24.02. bis 23.08.2018, nicht jedoch für den Zeitraum vom 24.08. bis 23.11.2018. Insoweit setzte es einen Stundensatz von 27,00 € – statt wie zuvor von 33,50 € – fest.

Es begründete seine Entscheidung, dass bei der Berufsbetreuerin nicht die Voraussetzungen für einen erhöhten Stundensatz vorliegen. Das Landgericht hatte zwei Beschwerden zu entscheiden:

Der Bezirksrevisor hatte gegen die Festsetzung der höheren Vergütung für den Zeitraum vom 24.02. bis 23.08. und die Berufsbetreuerin gegen die geringere Vergütung vom 24.08. bis 23.11.2018 Beschwerde eingelegt. Beide Beschwerden wies das Landgericht zurück. Hiergegen legten sowohl die Berufsbetreuerin als auch der Bezirksrevisor Rechtsbeschwerde ein.  Mehr →

24. November 2020 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Exklusives Einführungsseminar für angehende Berufsbetreuer – erstmals als Live-Stream

Kostenlose Schulung für Studierende der BeckAkademie Fernkurse am 6. November 2020 in München

Premiere für ein neues Seminarmodell: Das Einführungsseminar für Studierende der BeckAkademie Fernkurse am 6. November 2020 fand nicht nur als Präsenzveranstaltung statt. Erstmals wurde es auch parallel als Video-Live-Stream übertragen. So konnten – trotz Corona-Situation – alle angehenden Berufsbetreuer bestens vorbereitet in ihre Weiterbildung starten.

 

Bequem und sicher: virtuelle Weiterbildung per Video-Live-Stream (© C.H.BECK VERLAG oHG)

 

Das eintägige Schulungsseminar wurde exklusiv für Studierende der BeckAkademie Fernkurse entwickelt. Es unterstützt angehende Berufsbetreuer dabei, ihr Fernstudium zum zertifizierten Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer erfolgreich zu absolvieren. Denn erfahrungsgemäß haben die Teilnehmer am Anfang des Studiums viele Fragen: Wie löse ich meine Einsendeaufgaben optimal? Wie zitiere ich Quellen korrekt? Und wie werden Genehmigungsfälle richtig bearbeitet. Gerade Nicht-Juristen fällt oft die Bearbeitung rechtlicher Einsendeaufgaben und Hausarbeiten schwer.  Mehr →

23. November 2020 | Kategorie: Abschlussprüfung, Aktuelles, Erfahrungsbericht |

Rückzahlung überzahlter Betreuervergütung

So schützen Sie sich vor Erstattungsansprüchen

 

Der Fall: Die Berufsbetreuerin wurde mit Beschluss vom 26.02.2016 zur Berufsbetreuerin bestellt. Die Betreuung wurde durch Beschluss des Amtsgerichts vom 06.03.2018 wieder aufgehoben. Die Berufsbetreuerin hatte für die Zeit vom 26.02.2016 bis 26.08.2016 eine Vergütung auf der Grundlage eines erhöhten Stundensatzes (44,00 €) in Höhe von 1.650,00 € erhalten. Aufgrund ihres weiteren Antrags bezog sie für die Zeit vom 27.08.2016 bis 26.02.2017 1.320,00 € – Vergütung wiederum nach einem Stundensatz von 44,00 €. Mehr →

16. November 2020 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Betreuervergütung

Angestelltenlehrgang II berechtigt nicht zur höchsten Vergütungsstufe

Die Betreuerin hatte berufsbegleitend eine Fortbildung im „Angestelltenlehrgang II“ absolviert. Sie beanspruchte die höchste Vergütungsstufe und vertrat die Auffassung, ihre Ausbildung sei mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung i. S. v. § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG vergleichbar.

 

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.12.2019, Az. XII ZB 258/19

Die Entscheidung des Landgerichts, dass die berufsbegleitende Fortbildung in dem „Angestelltenlehrgang II“ nach Art und Umfang nicht mit einer Hochschulausbildung vergleichbar sei, bestätigte der Bundesgerichtshof und wies die Rechtsbeschwerde zurück.

Er stützte seine Entscheidung auf verschiedene Kriterien: Mehr →

15. November 2020 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Wie Sie als Berufsbetreuer mit Haftungsfallen sicher umgehen

Haftungsrisiken im Betreuungsalltag erkennen und vermeiden

Als rechtlicher Betreuer unterliegen Sie in Ihrer Amtsausübung zahlreichen Haftungsrisiken, etwa im Bereich der Vermögenssorge oder der Heilbehandlung im Rahmen der Personensorge.

Die genaue Kenntnis der Haftungstatbestände hilft Ihnen dabei, mögliche Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden. In den zertifizierten Weiterbildungsangeboten der BeckAkademie Fernkurse ist die Betreuerhaftung daher ein wichtiger Kernbereich.

Sind Unkorrektheiten im Betreuungsalltag an der Tagesordnung?

„Die Betreuungsfalle: hilflos, ausgenutzt, betrogen?“ – so lautete im vergangenen Jahr der Titel einer bekannten TV-Talkrunde. Auch Printmedien machen immer wieder mit ähnlichen Schlagzeilen auf: „Berufs-Betreuer prellt Rentner (83) um mehr als 10.000 Euro“ (Express), „Berufsbetreuerin soll Klienten ausgenommen haben“ (Welt), „Betreuerin prellt schwerbehinderte Frau“ (Sächsische Zeitung) oder „Betreuer veruntreut Goldmünzen“ (Generalanzeiger). Die Berichterstattung erweckt fast den Eindruck, dass Betrug im bei der Betreuung von Hilfsbedürftigen an der Tagesordnung zu sein scheint.

Schaut man sich jedoch die Statistik der tatsächlich bekannt gewordenen Haftungsfolgen straf- oder zivilgerichtlicher Art an, ergibt sich ein anderes Bild. Angesichts 1,4 Millionen in unter rechtlicher Betreuung stehender Menschen in Deutschland machen Unkorrektheiten nur eine sehr geringe Zahl aus. Sicherlich gibt es auch unter Berufsbetreuern schwarze Schafe. Verfehlungen Einzelner werden jedoch häufig zu Unrecht verallgemeinert.

Denn die Mehrheit der Berufs- und Vereinsbetreuer übt ihre anspruchsvolle Aufgabe verantwortungsbewusst und zum Wohle ihrer Klienten aus.

Rechtliche Betreuung ist eine anspruchsvolle Aufgabe

Als beruflicher Betreuer müssen Sie eine Fülle von Kompetenzen in Ihren Betreueralltag einzubringen. In der Ausübung Ihrer Aufgabe unterliegen Sie zahlreichen Haftungsrisiken. Sind Ihnen umfangreichen gesetzlichen Vorschriften nicht ausreichend bekannt, laufen Sie Gefahr, aufgrund haftungsrelevanter Pflichtverletzungen mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Gute rechtliche Kenntnisse, vom bürgerlichen Recht und Verfahrensrecht bis zum Sozialrecht, sind deshalb zwingend notwendig. Mehr →

22. Juni 2020 | Kategorie: Berufsbetreuertage |

Neues Webinar für angehende Berufsbetreuer erfolgreich gestartet

Virtueller Crashkurs „Rechtliche Betreuung als Beruf“ vermittelt Berufseinsteiger/Innen“ wichtiges Basiswissen

 

„Es war für uns eine neue, aber sehr positive Erfahrung.“ So lautet das gemeinsame Fazit von Teilnehmern und Dozenten des ersten Live-Webinars „Rechtliche Betreuung als Beruf“ der BeckAkademie Fernkurse. Das Team des Fernkursanbieters hatte die neue digitale Weiterbildungslösung für Berufseinsteiger kurzfristig entwickelt, nachdem die Corona-Pandemie Präsenzunterricht unmöglich gemacht hatte. Inzwischen fand das – stets komplett ausgebuchte – Webinar bereits dreimal statt, weitere Termine sind buchbar.

Alle Interessierten nahmen live teil – ganz entspannt von zuhause aus. Denn das Webinar „Rechtliche Betreuung als Beruf“ – Crashkurs Basiswissen für Einsteiger/Innen“ verknüpft in idealer Weise die Vorteile des virtuellen Unterrichts mit denen eines Präsenzseminars. Die Teilnehmer sparten auf diese Weise nicht nur Reisekosten, sondern vermieden auch den in Corona-Zeiten unerwünschten Seminartourismus.

 

„Hat mir sehr gut gefallen und auch weitergebracht.“  Beate Koenig Mehr →

16. Juni 2020 | Kategorie: Aktuelles |

Aktuelle Studie untersucht Vermögensdelikte von Berufsbetreuern

Warum Schlussrechnung, Vermögensverzeichnis & Co. für Sie als Berufsbetreuer unverzichtbar sind

 

„Gelegenheit macht Diebe“: Dieses deutsche Sprichwort beschreibt treffend das Ergebnis einer aktuellen Studie* zu „Vermögensdelikten in Betreuungsverhältnissen“. Im Fokus der Untersuchung standen Straftaten, die aus der Vertrauenspositionen zwischen Betreutem und Berufsbetreuer heraus erfolgen. Bislang waren Fälle, in denen ehrenamtliche oder berufsmäßig tätige Betreuer betreute Personen ausnutzten, um sich persönlich zu bereichern, nicht systematisch analysiert worden.

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Studie widmete sich dem Feld Vermögensdelikte aus kriminologischer Sicht. Ziel der Studie war es, die Strukturen von Tatgelegenheiten aufzudecken, Tathintergründe zu analysieren, Kontrollmechanismen zu überprüfen und Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten.

Die Untersuchung wurde unter Federführung von Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier, (Leibniz Universität Hannover, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie) und Prof. Dr. Thomas Görgen (Deutsche Hochschule der Polizei in Münster, Fachgebiet Kriminologie und interdisziplinäre Kriminalprävention) durchgeführt.

Die Ergebnisse der Studie „Vermögensdelikte in Betreuungsverhältnissen“ zeigen, dass es insgesamt zwar unter den Betreuern nur wenige schwarze Schafe gibt, die ihre Vertrauensposition ausnutzen. Die Studie deckt allerdings auch auf, dass das Betreuungsrecht Betreuern überraschend viele Möglichkeiten zur Begehung von vermögensrechtlichen Straftaten lässt.

Die Bestellung für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge stellt demnach für Betreute wie auch für Berufsbetreuer ein Risiko dar.
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17. April 2020 | Kategorie: Aktuelles |

Süchtige Betreute – Dilemma für Berufsbetreuer

Suchthilfesystem in Deutschland auf dem Prüfstand

Wer als Berufsbetreuer/in bereits jüngere süchtige Menschen zu betreuen hatte, kennt das Dilemma: An einem Tag hat man einen vernünftig handelnden Menschen vor sich, am nächsten Tag eine Person, die Erklärungen abgibt oder Handlungen tätigt, deren Tragweite sie selbst nicht absehen kann.

Wenn der süchtige Betreute, nachdem eine Betreuung eingerichtet worden ist, dennoch ohne seinen Betreuer handelt, bleibt nichts anderes übrig, als im Einzelfall zu beurteilen, ob die von ihm abgegebenen Erklärungen wirksam sind. Kann der Süchtige Wesen, Bedeutung und Tragweite des Ganzen einsehen und sein Handeln danach ausrichten?

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Bestellung eines Betreuers nicht länger als notwendig dauern darf (§ 1908d Abs. 1 BGB). Die Anordnung der Betreuung wird daher voraussichtlich aufgehoben, sobald die Voraussetzungen wegfallen sind bzw. nicht mehr vorliegen. Spätestens nach sieben Jahren muss das Gericht erneut entscheiden, und zwar über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung. Dass damit noch mehr Unsicherheit für Sie in der Betreuung von Süchtigen hinzukommt, liegt auf der Hand.

Süchtige Personen in der Betreuung – wertvolle Gratis-Downloads

Veranstaltungen zum Thema Sucht und Betreuungsrecht stellen immer wieder die Frage in den Mittelpunkt, warum das Suchthilfesystem in Deutschland so vielen Menschen nicht die Hilfe, die sie benötigen, zusichert. Verbesserungen in der Versorgung Abhängiger sollen mit Mehr →

11. April 2020 | Kategorie: Allgemein, Formulare |

Betreuungsformulare – zeitsparend zum Ankreuzen

Nutzen auch Sie diese Ankreuzformulare für Ihre rechtliche Betreuung

Viele Teilnehmer der BeckAkademie kennen ihn. Jörg Staatsmann ist Studienleiter des Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer sowie Dozent der BeckAkademie Fernkurse. Was viele nicht wissen: Der Richter am Amtsgericht Montabaur hat eine weitere Leidenschaft: Er entwickelt Betreuungsformulare, die die rechtliche Betreuung erleichtern und den Weg durch die Gerichte und Behörden beschleunigen sollen.

Wie kam es dazu? In seiner Tätigkeit als Betreuungsrichter erlebt der Betreuungsrechtsexperte Jörg Staatsmann regelmäßig große rechtliche Unsicherheiten der ehrenamtlichen Betreuer beim Umgang mit dem Betreuungsgericht. Die Formulare und Musteranträge des Richters und Dozenten der BeckAkademie Fernkurse sind speziell für Betreuer entwickelt worden. Da er diese Unsicherheiten auch in Institutionen bemerkt, fertigt er auch passende Formulare für Hausärzte, Altenheime und Krankenhäuser an.

Betreuungsrecht: Formulare ankreuzen – fertig!

Die speziellen Ankreuzformulare von Jörg Staatsmann sollen für die Betreuer eine praktische Arbeitshilfe sein. Mehr →

30. März 2020 | Kategorie: Allgemein |

Abschlussprüfung zum zertifizierten Berufsbetreuer

Eine tolle Leistung! 14 Studierende der BeckAkademie Fernkurse absolvierten erfolgreich ihre Prüfung zur/m zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuer(in) in Siegburg bei Köln, Februar 2020

 

Das gesamte Team der BeckAkademie Fernkurse gratuliert sehr herzlich!

 

Die erfolgreichen Studierenden der Fernlehrgänge für Berufsbetreuer der BeckAkademie Fernkurse zusammen mit den Referenten und Prüfern der BeckAkademie Fernkurse (v. l. n. r.): Dr. med. Annette Haring, Betreuungsrichter Jörg Staatsmann, Prof. Dr. jur. Rolf Jox, 14./15.02.2020 in Siegburg bei Köln (© C.H.BECK VERLAG oHG))

 

Am 14. und 15. Februar 2020 fanden wieder die Prüfungstage der BeckAkademie Fernkurse statt. Zwölf angehende Berufsbetreuer aus ganz Deutschland kamen nach Siegburg bei Köln, um ihre Abschlussprüfung zum(r) zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuer(in) abzulegen.

 

Die zweitägige Veranstaltung umfasst die eigentliche Prüfung sowie ein umfassendes Repetitorium (Crash-Kurs) am Vortag. Dieses Zusatzangebot der BeckAkademie Fernkurse hat sich bereits vielfach in der Praxis bewährt. Fundierte Wissensfestigung, gemeinsame Motivation und der Abbau von Prüfungsängsten waren auch dieses Mal die angestrebten Ziele. Das moderne Tagungshaus des Katholisch-Sozialen Instituts bot den idealen Rahmen für eine angenehme Arbeits- und Prüfungsatmosphäre.

Tag 1 – Optimal vorbereitet dank Repetitorium mit Fachexperten

Den Auftakt der Prüfungstage am 14./15. Februar 2020 bildete das Repetitorium. In diesem Crash-Kurs wurden die Prüfungskandidaten durch die erfahrenen Dozenten der BeckAkademie Fernkurse gezielt auf das bestvorstehende Examen vorbereitet. Das vorhandene Fachwissen wurde noch einmal gründlich wiederholt, vertieft und ergänzt.

Auf dem Programm standen die Themengebiete Bürgerliches Recht, Betreuungsrecht, Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen sowie sozialpsychiatrische und psychologische Grundlagen. So wurden alle relevanten Bereiche systematisch abgedeckt und etwaige Wissenslücken geschlossen.

Besonders vorteilhaft ist der kleine Teilnehmerkreis im Repetitorium, der ein intensives Arbeiten in persönlicher Lernatmosphäre ermöglicht. So konnten die Dozenten auch komplexe Zusammenhänge strukturiert vermitteln und auf aufkommende Detailfragen eingehen. Die Pausen zwischen den Schulungseinheiten nutzen die Teilnehmer, um das Gelernte „sacken zu lassen“ und sich untereinander auszutauschen.

Prof. Dr. jur. Rolf Jox vertieft die Fachkenntnisse im Sozialrecht (© C.H.BECK VERLAG oHG)

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14. März 2020 | Kategorie: Abschlussprüfung, Erfahrungsbericht |

LIVE-WEBINAR „Krisenintervention bei psychiatrischen Notfällen“ – Psychiatrisches Wissen für Rechtsanwälte und rechtliche Betreuer

(Nächster Termin: 22.03.2021, 09:30 bis 11:00 Uhr) Wie Sie als Rechtsanwalt oder rechtlicher Betreuer bei psychiatrischen Notfällen richtig reagieren, um Gefahren für die Gesundheit Ihres Mandanten und anderer Personen abzuwenden

 

Suizidgefahr, Aggression, Verwirrtheit oder Gewalttätigkeit: Wurden Sie als Rechtsanwalt oder rechtlicher Betreuer auch schon einmal mit einer psychischen Krise Ihres Mandanten konfrontiert? Dann wissen Sie eines: Diese Situation erfordert ein unmittelbares Eingreifen – schnelle „Erste Hilfe“ ist gefragt. Denn häufig besteht Lebensgefahr oder die Möglichkeit schwerwiegender Folgen; beispielsweise bei Suizidversuchen oder -plänen, hochgradigen Erregungszuständen, Aggressivität, Gewalttätigkeit oder schwerer Intoxikation.

Gerade Sie als Rechtsanwalt oder rechtlicher Betreuer sind jetzt besonders gefordert. Sie müssen die meist unübersichtliche Situation richtig einschätzen; Sie müssen umgehend handeln und zum Beispiel entsprechende medizinische oder therapeutische Hilfe organisieren.

Wie aber erkennen Sie die Warnzeichen für eine Krise? Und auf welche Weise können Sie als Rechtsanwalt bei psychiatrischen Notfällen überhaupt professionell „Erste Hilfe“ leisten?

Im Live-Webinar „Krisenintervention bei psychiatrischen Notfällen“ gibt Ihnen Dr. med. Annette Haring Antworten auf diese Fragen. Die renommierte Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie zeigt Ihnen, wie Sie betroffene Mandanten koordiniert und souverän unterstützen können. Mehr →

09. März 2020 | Kategorie: Allgemein |

Vorsicht bei der Vermögenssorge – hier können Berufsbetreuer leicht in Haftungsfallen tappen

Paragraph Urteil DBetreuungsrichter oder Verfahrenspfleger schützen nicht vor Schadensersatzansprüchen gegen Betreuer

Wenn Ihr Betreuter Eigentümer von Grundbesitz ist, sind Sie verpflichtet, vor Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages etwaige Risiken zu prüfen. Im vorliegenden, vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Urteil OLG Hamm vom 30.09.2013, Az. 13 U 6/12) entschiedenen Fall hatte ein Betreuer es versäumt zu prüfen, ob durch die Veräußerung von Teilstücken der Grundbesitz seines Betreuten die Eigenschaft einer Eigenjagd im Sinne von § 7 BJagdG verliert.

Der klagende Betreute nahm den beklagten Berufsbetreuer auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung ihm gegenüber in Anspruch.

 

So schützen Sie sich als Berufsbetreuer vor teuren Haftungsfallen

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07. März 2020 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Keine erhöhte Betreuervergütung für staatlich anerkannten Heilpädagogen

Der zeitliche Umfang ist mit einem Fach-Hochschulstudium nicht vergleichbar

Der Fall: Ein Berufsbetreuer hat mit Verweis auf seine Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen an der Fachschule für Heilpädagogik seinen Vergütungsanträgen den höchsten Stundensatz nach § 4 VBVG zugrunde gelegt.

Nachdem das Amtsgericht zunächst die Vergütung antragsgemäß festgesetzt hatte, legte die Bezirksrevisorin Beschwerde ein. Das Landgericht hob den Festsetzungsbeschluss auf und änderte diesen auf einen Stundensatz von 33,50 €. Der Betreuer legte Rechtsbeschwerde ein mit dem Ziel, die Vergütung auf der Grundlage eines Stundensatzes von 44,00 € anzunehmen.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 04.12.2019, Az. XII ZB 338/19

Der BGH beschloss, dass die Rechtsbeschwerde unbegründet ist. Er folgte der Auffassung des Landgerichts, dass die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen nicht mit dem Abschluss an einer Hochschule i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG vergleichbar sei. Es könne nicht festgestellt werden, dass der Zeitaufwand dieser Ausbildung mit drei Ausbildungshalbjahren in Vollzeit und fünf Ausbildungshalbjahren in Teilzeit dem eines (Fach –) Hochschulabschlusses entspräche.

Der BGH zitierte zunächst erneut seine Grundsätze, wann man eine Ausbildung mit einer Hochschulausbildung vergleichen könne:

Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie

  • staatlich reglementiert oder zumindest anerkannt ist und
  • der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht.

Kriterien sind

  • der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand,
  • der Umfang und Inhalt des Lehrstoffs und
  • die Zulassungsvoraussetzungen.

Ferner kann eine Vergleichbarkeit der Ausbildung mit einer Hochschulbildung gegeben sein, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbenen Qualifikationen Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist. Mehr →

26. Februar 2020 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Schulung exklusiv für angehende Berufsbetreuer der BeckAkademie Fernkurse

Einführungsseminar für Studierende am 14. Februar 2020 in Siegburg

Wie können Studierende ihr Fernstudium zum zertifizierten Berufsbetreuer erfolgreich meistern? Dieses Thema stand im Mittelpunkt des kostenfreies Einführungs- und Schulungsseminares, das am 14. Februar 2020 in Siegburg bei Köln stattfand. Diese exklusive Schulung nur für Teilnehmer der BeckAkademie Fernkurse unterstützt angehende Berufsbetreuer dabei, motiviert ins Studium zu starten und die gesteckten Lernziele dann auch zu erreichen.

 

Lernen, wo und wann man will

Die Vorteile eines Fernstudiums zum Berufsbetreuer liegen auf der Hand: Studierende können sich die Zeit flexibel einteilen und das Lernpensum optimal an ihre persönliche und berufliche Situation anpassen.

Doch gerade zu Beginn des Fernstudiums stellen sich Studierende oft viele Fragen.
Wie genau läuft der Fernkurs ab? Wie löse ich meine Einsendeaufgaben richtig? Wer ist der richtige Ansprechpartner, wenn ich einmal nicht weiterkomme? Gerade Nicht-Juristen fällt zudem die Bearbeitung rechtlicher Einsendeaufgaben und Hausarbeiten schwer.

Studierende der BeckAkademie Fernkurse profitieren hier von einem speziellen Einführungs- und Schulungsseminar, das Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Inhalte und Ablauf des Fernkurses gibt. Wir haben dieses kostenfreie Einführungsseminar auf vielfachen Wunsch für unsere Teilnehmer entwickelt, um sie optimal bei ihrem Einstieg ins Fernstudium zu unterstützen. Außerdem lernen die Studierenden an diesem Tag bereits zwei ihrer Fernlehrer und Prüfer persönlich kennen. Vielen Teilnehmern fällt es so während des Fernstudiums leichter, etwa bei Fragen zu einzelnen Lernbriefen Kontakt aufzunehmen.

 

So verlief das Einführungs- und Schulungsseminar am 14. Februar 2020

Zum exklusiven und kostenlosen Tageseminar am 14. Februar 2020 in Siegburg bei Köln waren nur Teilnehmer/innen der BeckAkademie Fernkurse zugelassen.

Die Teilnehmer des Einführungsseminares wurden persönlich vom pädagogischen Studienleiter der BeckAkademie Fernkurse – Professor Dr. jur. Rolf Jox – und Prüfer Jörg Staatsmann, Richter am Amtsgericht Montabaur, geschult. So erhielten die Studienanfänger zahlreiche wertvolle Tipps aus erster Hand: beispielweise wie sie die Einsendeaufgaben und Klausuren von Anfang an korrekt lösen und den Fernkurs insgesamt souverän meistern können.

Am Vormittag des Schulungstages stellte Professor Dr. Jox zunächst den allgemeinen Ablauf des Fernkurses vor. Die Teilnehmer erfuhren, wie die Rückmeldungen zu Einsendeaufgaben erfolgen und wie sie bei Fragen aktiv Kontakt zu ihren Fernlehren aufnehmen können. Anschließend erläuterte der Studienleiter der BeckAkademie Fernkurse, wie man richtig und sicher mit juristischen Fragestellungen umgeht.

Besonders ausführlich widmete sich Professor Dr. Jox der wichtigen Subsumtionstechnik, die zum grundlegenden juristischen Handwerkzeug gehört. Außerdem gab der Dozent den Seminarteilnehmern nützliche Hinweise, wie Fremdtexte in Einsendeaufgaben und Hausarbeiten korrekt zitiert werden.

Konzentrierte Lern-Atmosphäre: Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Schulungsseminars der BeckAkademie Fernkurse mit Prof. Dr. jur. Rolf Jox (li.), Hochschullehrer für Zivil-, insbes. Familien- & Betreuungsrecht sowie Betreuungsrichter Jörg Staatsmann (re. © C.H.BECK VERLAG oHG)

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20. Februar 2020 | Kategorie: Allgemein, Erfahrungsbericht |

Wann Sie als Berufsbetreuer überzahlte Vergütung zurückzahlen müssen

Gerichtliche Festsetzung der Betreuervergütung führt zu mehr Rechtssicherheit

 

Der Fall:  Die Betreuerin wurde mit Beschluss vom 26.02.2016 zur Berufsbetreuerin bestellt. Die Betreuung wurde durch Beschluss des Amtsgerichts vom 06.03.2018 wieder aufgehoben. Die Betreuerin hatte für die Zeit vom 26.02.2016 bis 26.08.2016 eine Vergütung auf der Grundlage eines erhöhten Stundensatzes (44,00 €) in Höhe von 1.650,00 € erhalten. Aufgrund ihres weiteren Antrags bezog sie für die Zeit vom 27.08.2016 bis 26.02.2017 1.320,00 € – Vergütung wiederum nach einem Stundensatz von 44,00 €.

Der Bezirksrevisor beantragte am 29.02.2018, die Vergütung für den gesamten Zeitraum (26.02.2016 bis 26.02.2017) nur noch auf insgesamt 2.261,25 € festzusetzen. Da der Stundensatz 33,50 € betragen sollte, wurde der überzahlte Betrag von 708,75 € zurückgefordert.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts – das den Stundensatz von 33,50 € für die Zeit vom 27.02.2016 bis 26.08.2017 festsetzte und die Erstattung der erfolgten Auszahlung in Höhe von 2.970,00 € anordnete – legte die Berufsbetreuerin Beschwerde ein. Das Landgericht änderte daraufhin den amtsgerichtlichen Beschluss teilweise und setzte die Vergütung der Berufsbetreuerin auf 3.358,50 € fest. Hiergegen legte die Berufsbetreuerin Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein mit dem Ziel, den Stundensatz in Höhe von 44,00 € festzusetzen.

Der Beschluss des BGH vom 13.11.2019, Az. XII ZB 106/19

Der BGH stimmte dem Landgericht zu, dass der Stundensatz nicht 44,00 € beträgt. Die von der Berufsbetreuerin absolvierten berufsbegleitenden Weiterbildungen würden nicht den Anforderungen von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG genügen. Die Berufsbetreuerin hätte berufsbegleitend über vier Semester eine Weiterbildung zur Bankfachwirtin mit 345 Unterrichtsstunden sowie einen Aufbaustudiengang über zwei Semestern mit 224 Unterrichtsstunden absolviert. Bereits der zeitliche Aufwand sei mit einem Hochschulstudium „nicht ansatzweise“ vergleichbar. Mehr →

19. Februar 2020 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Erfolgreiche Berufsbetreuertage 2020 in Köln

Intensiv, interessant und komplett ausgebucht: Die Wissensauffrischung der BeckAkademie Fernkurse für Profis in der rechtlichen Betreuung

„Wie lange sind Sie bereits als Berufsbetreuer tätig?“ Mit dieser kurzen Umfrage eröffnete Jörg Staatsmann, Studienleiter des Fernkurses für fortgeschrittene Berufsbetreuer, die Berufsbetreuertage 2020 am 31. Januar/1. Februar 2020 in Köln. Zuvor hatte bereits Stephanie Kreuzhage, Leiterin der BeckAkademie Fernkurse, die mehr als 70 Teilnehmer der ausgebuchten Veranstaltung herzlich im Tagungszentrum Maternushaus willkommen geheißen.

Zwei Tage voller Wissensvertiefung, Netzwerken und Erfahrungsaustausch

Das Ergebnis der Umfrage ergab ein buntes Bild: So waren sowohl Profis mit mehr
als 15 Jahren Berufserfahrung als auch rechtliche Betreuer, die noch am Anfang ihrer Berufskarriere stehen, aus ganz Deutschland nach Köln gekommen. Sie alle nutzen die Chance, in zwei Tagen von hochkarätigen Referenten ein aktuelles Update zur Rechts- und Gesetzeslage zu erhalten. Auf dem Programm stand aber nicht nur die intensive Wissensvertiefung. Die praxisnahen Vorträge boten den Teilnehmern auch konkrete Fachberatung und Hilfestellung für ihre professionelle Betreuertätigkeit.

Ganz besonders aus diesem Grund schätzen so viele Betreuungsprofis die BeckAkademie Fernkurse Berufsbetreuertage. Da auch individuelle Fälle aus der Praxis besprochen werden, können meist auch für schwierige Fälle praktikable Lösungen gefunden werden.

Juristisches Know-how und spannende Fachdiskussionen

Während die Vorträge des ersten Tages der Berufsbetreuertage 2020 vorwiegend juristisch geprägt waren, standen am zweiten Tag medizinische Aspekte im Vordergrund.

Durch die Veranstaltung führte mit Schwung und Know-how Jörg Staatsmann, Familien-, Betreuungs- und Strafrichter am Amtsgericht Montabaur, der auch selbst als Referent auftrat. Der Studienleiter des Fernkurses für fortgeschrittene Berufsbetreuer moderierte die interessanten Diskussionen zu den einzelnen Vorträgen und brachte auf diese Weise auch das Netzwerken in Gang.

Jörg Staatsmann – Familien-, Betreuungs- und Strafrichter am Amtsgericht Montabaur sowie Studienleiter des Fernkurses für fortgeschrittene Berufsbetreuer (© C.H.BECK VERLAG oHG).

 

Networking und ein intensiver Erfahrungsaustausch mit Fachexperten und Kollegen war vor allem beim Get2Together in den Tagungspausen und beim Sektempfang am Abend des ersten Tages angesagt. Viele der Teilnehmer und Referenten freuten sich zudem über ein Wiedersehen, da sie sich schon aus Einführungsseminaren, Lerngruppen oder den Berufsbetreuertagen 2019 kannten. Mehr →

10. Februar 2020 | Kategorie: Berufsbetreuertage |

Welche Änderungen die Reform des Betreuungsrechts für Berufsbetreuer bringt

Topthema auf den Berufsbetreuertagen 2020

Mit der geplanten Reform des Betreuungsrechts kommen auf rechtliche Betreuer voraussichtlich noch in diesem Jahr zahlreiche Änderungen zu. Die Teilnehmer der Berufsbetreuertage 2020 der BeckAkademie Fernkurse erhielten von Rechtsanwalt und Fachanwalt Martin Weber einen Überblick, auf welche neuen Anforderungen sie sich einstellen müssen.

Der langjährige Dozent der BeckAkademie Fernkurse informierte ausführlich über Kernvorhaben, Ziele und Ausgestaltung der Betreuungsrechtreform – und diskutierte die möglichen Folgen für die berufliche Betreuungspraxis. Die wichtigsten Punkte des Vortrags von Martin Weber haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Ziel der Reform ist die qualitative Verbesserung der rechtlichen Betreuung

Im Koalitionsvertrag vom 12.03.2018 vereinbarten die Regierungsparteien, das seit 1992 unverändert geltende Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz – BtG) zu reformieren. Ziel ist eine langfristige Verbesserung und Sicherung der Qualität in der rechtlichen Betreuung.

Das Vorhaben basiert zum einen auf Art. 12 Abs. 3 UN-Behindertenrechtskonvention:

„Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie zur Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfreiheit gegebenenfalls benötigen.“

Zum anderen stützt es sich auf eine breite wissenschaftliche Basis verschiedener Studien und Forschungsvorhaben. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will die Reformen noch in der laufenden Legislaturperiode auf den Weg bringen.

Welche Reformvorhaben sollen umgesetzt werden?
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07. Februar 2020 | Kategorie: Aktuelles, Berufsbetreuertage |

Berufsbetreuertage 2020 − für Profis in der rechtlichen Betreuung

Ihr persönliches Update zur aktuellen Rechts- und Gesetzeslage in der Berufsbetreuung

Die Veranstaltung ist ausgebucht!

 

Ihr persönliches Update zur aktuellen Rechts- und Gesetzeslage in der Berufsbetreuung – jetzt auch Einzeltage buchbar.

Als Profi in der rechtlichen Betreuung sind Sie ständig gefordert: Eine sich regelmäßig ändernde Gesetzeslage, ein besonders schwieriger Fall, neue Anforderungen, Haftungs- und Vergütungsfragen und vieles mehr – im Betreuungsalltag bleibt es täglich spannend. Die Berufsbetreuertage verstehen sich als eine Wissensauffrischung mit fachlichem Austausch – zeitsparend, aktuell und rechtssicher. Seien Sie mit dabei und melden Sie sich jetzt für 2020 an!

Wenn Sie sich auf den aktuellsten Rechts- und Gesetzgebungsstand bringen und gleichzeitig vom Erfahrungsaustausch mit unseren Fachexperten und anderen Berufsbetreuern profitieren wollen, sind Sie hier genau richtig:

Berufsbetreuertage der BeckAkademie Fernkurse
am 31. Januar / 01. Februar 2020 im Maternushaus in Köln

Gerade, weil hier auch konkrete Fälle aus Ihrer Praxis besprochen werden – selbstverständlich anonymisiert – bietet sich für Sie die Gelegenheit, endlich auch für schwierige Fälle praktikable Lösungen zu finden.

Der BeckAkademie Fernkurse Berufsbetreuertage finden an 2 Tagen mit unterschiedlichem Tagungsprogramm statt. Sie können beide Tage – oder auch Einzeltage − buchen. Wählen Sie einfach das für Sie Passende aus und genießen Sie diese kurze, aktuelle Wissensvertiefung plus Erfahrungsaustausch für Ihre professionelle Betreuertätigkeit. Mehr →

28. Januar 2020 | Kategorie: Berufsbetreuertage |

Rückforderung überzahlter Betreuervergütung: Wann Sie der Vertrauensgrundsatz schützt

Der Vertrauensgrundsatz kann der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung entgegenstehen

 

Der Fall: Die Betreuerin wurde vom Amtsgericht am 26.02.2016 zur Berufsbetreuerin des Betroffenen bestellt. Die Betreuung ist mit Beschluss vom 06.03.2018 aufgehoben worden. Die Betreuerin hatte für die Zeit vom 26.02.2016 bis insgesamt 26.08.2017 die Vergütung auf der Grundlage eines Stundensatzes von 44,00 € geltend gemacht. Der Bezirksrevisor hatte beantragt, die Vergütung der Betreuerin für die Zeit vom 26.02.2016 bis 26.02.2017 unter Zugrundelegung des niedrigeren Stundensatz von 33,50 € festzusetzen und den überzahlten Betrag von 708,75 € wieder einzuziehen. Das Amtsgericht hatte für die Zeit vom 27.02. bis 26.08.2017 dem Antrag nach dem Stundensatz von 33,50 € entsprochen.

Die Betreuerin legte Beschwerde ein, die zu einer teilweisen Erhöhung der Vergütung führte. Mit der Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) nun begehrt die Betreuerin die Festsetzung der Vergütung in Höhe von 44,00 €.

Die Entscheidung des BGH vom 13.11.2019, Az. XII ZB 106/19

Der BGH hat die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Der BGH folgte dem Landgericht Aachen, dass für die Tätigkeit der Betreuerin nicht der erhöhte Stundensatz von 44,00 € sondern nur der niedrigere von 33,50 € anzunehmen war:

Der Stundensatz des Berufsbetreuers beträgt 44,00 €, wenn der Betreuer über besondere für die Betreuung nutzbare Kenntnisse verfügt, und diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder eine vergleichbare andere Ausbildung erworben worden sind.

Um die Vergleichbarkeit mit einer Hochschulausbildung anzunehmen, muss die Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entsprechen und einen formalen Abschluss aufweisen. Mehr →

17. Januar 2020 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Kostenfreies Seminar für angehende Berufsbetreuer

Nutzen Sie diese exklusive Schulung zur Bildung von Lerngruppen

 

Ein Fernstudium – wie zum Beispiel an der BeckAkademie Fernkurse – ist für viele Menschen die optimale Wahl, wenn sie sich zeitlich flexibel weiterbilden möchten.
Bei einem Fernlehrgang können die Studierenden im bevorzugten Umfeld lernen, ihre Lernphasen frei einteilen und in ihrem individuellen Tempo lernen.

Von vielen erfolgreichen Absolventen unserer Fernlehrgänge der BeckAkademie Fernkurse wissen wir jedoch, dass gerade am Anfang eines Fernstudiums viele Fragen auftauchen:  Wie bearbeite ich die Einsendehausarbeiten und -klausuren richtig? Wie löse ich die Hausaufgaben? Gerade Nicht-Juristen fällt auch der Umgang mit rechtlichen Fragestellungen oft nicht leicht.

An der BeckAkademie Fernkurse ist es uns wichtig, dass unsere Studierenden von Anfang an motiviert und gut informiert in ihr Fernstudium starten.

Deshalb haben wir auf vielfachen Wunsch exklusiv für Sie als Teilnehmer(in) der BeckAkademie Fernkurse unser Einführungs- uns Schulungsseminar entwickelt.

Diese Schulungsmaßnahme bereitet Sie intensiv auf die Herausforderungen des Fernstudiums und der Einsendehausarbeiten und -klausuren und gibt Ihnen zudem die einmalige Möglichkeit, Lerngruppen zu bilden. Mehr →

02. Januar 2020 | Kategorie: Allgemein |

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